Hilfsmittel für Senioren: Alltagshelfer mit Effekt

Senioren mit Rollator bei einem Spaziergang

In diesem Artikel

Mit zunehmendem Alter verändern sich nicht nur die körperlichen Fähigkeiten, sondern auch die Anforderungen an den Alltag. Viele Seniorinnen und Senioren möchten weiterhin selbstbestimmt leben, gleichzeitig steigt der Bedarf an Sicherheit, Orientierung und praktischer Unterstützung. Hilfsmittel für Senioren leisten hier einen wichtigen Beitrag: Sie erleichtern alltägliche Aufgaben, reduzieren Sturzrisiken und unterstützen ein unabhängiges Leben im eigenen Zuhause.

In diesem Beitrag zeigen wir, was die gängigsten Hilfsmittel sind und wie sie den Alltag erleichtern.

Warum Hilfsmittel im Alter wichtig sind

Hilfsmittel jeglicher Art dienen nicht nur der Kompensation körperlicher Einschränkungen, sondern bieten Nutzern die Möglichkeit Ihren sonst schwierigen Alltag besser und selbstständiger beschreiten zu können. Sie fördern die Mobilität, helfen Stürze zu vermeiden und können die Pflegebedürftigkeit etwas hinauszögern. Gerade im häuslichen Umfeld können kleine Anpassungen eine große Wirkung haben und die Lebensqualität steigern.

Die gängigsten Hilfsmittel im Überblick

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der gängigsten und wichtigsten Hilfsmittel. Aufgeteilt sind Sie in verschiedene Überkategorien wie Anziehhilfen, Mobilitätshilfen, Hygienehilfen und Küchenhilfen.

Anziehhilfen

Senioren oder körperlich eingeschränkten Personen kann es schwer fallen sich selbst anzuziehen. Insbesondere durch die eingeschränkte Beweglichkeit oder beim Bücken können Schwierigkeiten auftreten. Anziehhilfen ermöglichen diesen Personengruppen sich möglichst selbstständig anzuziehen. Zu gängigen Anziehhilfen zählen die Folgenden:

Beispielbild Strumpfanziehhilfe aus Plastik für Senioren
Strumpfanziehhilfe

Erleichtert das Anziehen von Strümpfen und Kompressionsstrümpfen. Spart Kraft und reduziert Überlastung der Hände.

Beispielbild Schuhanziehhilfe Senioren, langer Schuhlöffel
Schuhanziehhilfe

Ermöglicht das Anziehen von Schuhen im Sitzen und ohne tiefes Bücken. Schützt Rücken und Gelenke.

Beispielbild Knöpfhilfe für Senioren
Knöpfhilfe

Hilft beim Schließen von Knöpfen, indem sie den Knopf sicher durch das Knopfloch zieht. Besonders hilfreich bei eingeschränkter Feinmotorik.

Beispielbild Anziehhilfe für Senioren
Anziehstab

Erleichtert das Anziehen von Kleidung, ohne sich stark bücken oder drehen zu müssen. Ideal bei eingeschränkter Beweglichkeit. Je nach Modell kann ein integrierter Schuhlöffel dabei sein.

Mobilitätshilfen

Um den Alltag zu erleichtern gibt es zahlreiche Mobilitätshilfen, die Personen dabei unterstützen, sich fortzubewegen, Gegenstände zu erreichen oder Aufzustehen. 

Beispielbild Greifhilfe für Senioren
Greifhilfen

Helfen ohne Bücken oder Strecken dabei Dinge zu greifen, aufzuheben oder zu erreichen.

Beispielbild Gehstock für Senioren
Gehstöcke

Stabilisieren beim Gehen und bieten zusätzlichen Halt bei leichten Unsicherheiten.

Beispielbild Rollator für Senioren
Rollatoren

Bieten sicheren Halt beim Gehen, eine Sitzmöglichkeit für Pausen und Stauraum für Einkäufe.

Beispielbild Rollstuhl
Rollstühle

Ermöglichen selbstständige oder begleitete Fortbewegung bei eingeschränkter Mobilität – drinnen und draußen.

Beispielbild Treppenlift für Senioren
Treppenlifte

Transportieren sicher über Treppen und verhindern Sturzrisiken bei Etagenwechseln. Kann bei vorhandenem Pflegegrad von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Elektrische Aufstehhilfe Beispielbild
Aufstehhilfe

Unterstützen beim sicheren Aufstehen aus dem Bett, Sessel oder Stuhl, indem sie zusätzlichen Halt bieten. Es gibt sowohl elektrische als auch unmotorisierte Varianten.

Beispielbild ergonomisches Sitzkissen für Senioren
Sitzkissen

Erhöhen den Sitzkomfort und beugen Druckstellen bei langem Sitzen vor.

Bad & Hygienehilfen

Aufgaben der alltäglichen Hygiene auszuüben, können ältere Menschen oft vor eine Herausforderung stellen. Um zu entlasten und einen sicheren Aufenthalt im Bad zu gewährleisten, gibt es diverse Hilfsmittel.

Beispielbild Haltegriffe fürs Badezimmer
Haltegriffe

Bieten sicheren Halt beim Aufstehen und Bewegen im Bad. Die Anbringung ist besonders an nassen oder rutschigen Stellen sowie in der Nähe der Toilette sinnvoll.

Beispielbild Badewannenlift für Senioren
Badewannenlift

Ermöglicht ein bequemes und sicheres Ein- und Aussteigen in die Badewanne.

Beispielbild Duschhocker für Senioren
Duschhocker

Schaffen Stabilität und ermöglichen sicheres Sitzen während der Dusche, um Ausrutschen vorzubeugen.

Beispielbild Toilettensitzerhöhung für Senioren
Toilettensitzerhöhung

Erleichtert das Hinsetzen und Aufstehen auf der Toilette, ideal bei Knie- oder Hüftproblemen.

Beispielbild Waschbürste mit langem Griff
Körperbürsten & Schwämme

Ermöglichen durch längere Griffe die eigenständige Körperpflege in schwer erreichbaren Bereichen ohne Dehnen.

Beispielbild Eincremehilfe für Senioren
Eincremehilfen

Hilft beim Auftragen von Lotionen auf Rücken und Beine, ohne sich zu verdrehen.

Küchenhilfen für Kochen & Essen

In der Küche findet ein großer Teil des Lebens statt. Bei körperlichen Einschränkungen kann auch das eigenständige Kochen oder Essen erschwert werden. Um Abhilfe zu schaffen gibt es einige Gadgets, die beispielsweise beim Öffnen von Flaschen und Dosen unterstützen, die Nutzung von Besteck erleichtern oder Verletzungen und Flecken vorbeugen.

Beispielbild Universaldrehhilfe für Senioren
Universaldrehhilfen

Erleichtern das Drehen und Öffnen von Wasserhähnen, Schaltern und Flaschenverschlüssen.

Beispielbild elektrischer Dosenöffner
Elektrische Dosenöffner

Öffnen Dosen automatisch und sicher, ohne Kraftaufwand.

Beispielbild rutschfestes Schneidebrett
Rutschfeste Schneidebretter

Bieten stabilen Halt beim Schneiden und reduzieren so die Verletzungsgefahr.

Beispielbild Besteck mit dickerem Griff
Ergonomisches Besteck

Bietet besseren Halt bei eingeschränkter Handkraft oder Tremor, wodurch das eigenständige Essen erleichtert wird.

Beispielbild Tellerranderhöhung für Senioren
Tellerranderhöhungen

Flexibel an unterschiedliche Teller anpassbar. Verhindern das Verrutschen von Speisen und erleichtern das selbstständige Essen. Insbesondere Hilfreich für Menschen, die nur mit einer Hand essen können.

Beispielbild Kunststoffgeschirr für Senioren
Kunststoffgeschirr

Trägt durch seine knallige Farbe bei einer Sehschwäche zu einer besseren Wahrnehmung bei.

Beispielbild Trinkaufsatz Schnabelbecher für Senioren
Schnabeltassen & auslaufsichere Trinkaufsätze

Erleichtern das Trinken ohne Verschütten, besonders bei Schluckproblemen. Durch Trinkaufsätze können Sie Ihre vorhandenen Gläser kostensparend anpassen und in Schnabeltassen verwandeln.

Beispielbild Erwachsenen Schürze
Schürzen

Verhindern das Auftreten von Flecken beim Kochen, Essen oder Pflegen.

Beispielbild Tablettenbox für Senioren
Medikamentenbox

Erlaubt die Unterteilung der Medikamente in Tage und Tageszeiten, wodurch der Überblick leichter erhalten bleibt.

Beispielbild Tablettenteiler für Senioren
Tablettenteiler

Zerteilen Tabletten präzise und ohne großen Kraftaufwand in die richtige Dosierung.

Technische Hilfsmittel

Technische Hilfsmittel bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten, um die Sicherheit sowohl in Notfällen als auch im Alltag zu steigern und die Gesundheit im Blick zu behalten. Besonders beliebt sind Notrufgeräte oder Notruf-Smartwatches, die einerseits 24/7 absichern aber auch eine Kontrolle der Vitalwerte ermöglichen. Darüber hinaus gibt es weitere smarte Möglichkeiten wie Türklingeln und Tracker.

Produktbild Hausnotrufgerät Basic Lifeline Vi von tunstall
Notrufgeräte

Ermöglichen per Knopfdruck das einfache Absetzen eines Notrufs sowie Zugang zu einer 24/7 erreichbaren Notrufzentrale. In diversen Varianten, beispielsweise für Zuhause oder für unterwegs, erhältlich.

Dunkelholz-Optik Hausnotruf Luna von attentive telecare
Pflegegrad vorhanden?

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SHS Notruf Smartwatch mit App
Smartwatch

Kombiniert Fitness, Ortung und Notruffunktionen in einem Gerät, ideal für aktive Senioren, die ein Auge auf Ihre Gesundheit und zusätzliche Sicherheit im Alltag haben möchten.

Larry Basic Paket
Bewegungssensoren

Ermöglichen die Früherkennung von Stürzen, Verlassen des Hauses, Inaktivität und ähnlichem, um angehörige über den Zustand der betreuten Person zu informieren.

Beispielbild Smarte Türklingel mit Kamera
Smarte Türklingel

Bietet Sicherheit und Kraftersparnisse, da durch eine integrierte Kamera in einer App gezeigt wird, wer vor der Tür steht, ohne Aufstehen zu müssen.

Beispielbild GPS Tracker für Senioren
GPS Tracker

Geeignet für demenzkranke oder orientierungsunsichere Menschen. Ermöglicht schnelle Ortung im Notfall.

Hör- & Sehhilfen

Mit dem Alter oder durch Erkrankungen sind Sinnesverluste keine Seltenheit. Um dadurch keine Lebensqualität zu verlieren, gibt es Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Sehhilfen, die ein normales Beschreiten des Alltags weitestgehend ermöglichen.

Beispielbild Hörgeräte
Hörgeräte

Verbessern das Hörvermögen und fördern soziale Teilhabe im Alltag. Eine nicht behandelter Hörverlust kann das Risiko an Demenz zu erkranken nachweislich steigern.

Beispielbild Sehhilfe für Senioren
Brille

Unterstützt bei Sehschwächen und erhöht Sicherheit beim Lesen, Gehen oder Orientieren. Es gibt spezielle Modelle wie Lesebrillen, Gleitsichtbrillen oder Trifokalbrillen, die gerade im Alter gut geeignet sind.

Beispielbild Lupe als Lesehilfe für Senioren
Lesehilfe/Lupe

Vergrößern Texte oder Details, ideal bei altersbedingter Sehverschlechterung. Diverse Modelle biete sogar eine integrierte Beleuchtung des Textes, einen Standfuß für entspannteres Lesen oder eine Möglichkeit zum Umhängen.

Wohnraum-Anpassungen

Abseits der zuvor genannten Hilfsmittel ist eine Anpassung des Wohnraums eine unverzichtbare Maßnahme, um den Alltag sicherer zu gestalten und somit eine Verschlechterung des Zustandes vorzubeugen. Folgende Punkte sollten dabei besonders beachtet werden:

Beispielbild Türrahmen ebnen
Barrierefreie Zugänge

Rampen, breite Türen oder ebenerdige Übergänge erleichtern den Zugang und verhindern Stürze und Stolperer.

Beispielbild Seniorengerechtes Badezimmer, barrierefrei
Barrierefreie Badezimmer

Ebenerdige Duschen, Haltegriffe und Anti-Rutsch-Elemente erhöhen die Sicherheit erheblich. Barrierefreie Badumbauten können bei Pflegegrad von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Beispielbild Beleuchtung
Optimierte Beleuchtung

Eine gute Ausleuchtung steigert die Orientierung und verhindert Stürze. Besonders hilfreich sind Lampen mit Bewegungssensoren, die automatisch für eine gute Belichtung sorgen.

Beispielbild rutschfeste Matte für Badezimmer, Flur, Küche
Rutschfeste Untergründe

Das Einsetzen von rutschfesten Matten, Teppichen oder anderen Böden lohnt sich insbesondere in Bad, Flur und Küche, um Unfälle zu verhindern.

Beispielbild automatischer Türöffner
Automatische Türöffner

Insbesondere relevant für Leute im Rollstuhl oder mit einer Gehbehinderung. Durch den Einbau können schwere Türen automatisch geöffnet und geschlossen werden.

Wie wählt man die richtigen Hilfsmittel aus?

Um die richtigen Hilfsmittel auszuwählen, sollten Sie sich zunächst über die Lebenssituation von Ihnen oder Ihrem Angehörigen im Klaren sein. Welche körperlichen Einschränkungen gibt es? Welche Risiken bestehen im Alltag? Wie sieht das Wohnumfeld aus? Wie selbstständig  ist die Person? 


Danach sollten Sie abschätzen, welche Hilfsmittel vom Betroffenen überhaupt noch zu bedienen sind, ob ein vorhandenes Problem dadurch gelöst werden kann und inwiefern eine Bezuschussung durch die Pflegekasse oder eine eigene Finanzierung für Sie möglich ist. 


Die noch übrigen Hilfsmittel können Sie im Anschluss langsam in den Alltag implementieren. Viele Senioren sind oft zu Stolz, um Hilfsmittel sofort anzunehmen. Führen Sie deshalb offene Gespräche, wählen sie gemeinsam die Produkte aus und bauen Sie die Hilfsmittel nach und nach ein.

Fazit

Es gibt eine Vielzahl an Hilfsmitteln für ältere Menschen oder Menschen mit Einschränkungen, die in fast jeder Alltagssituation entlasten können und Ihnen ein Stück Selbstständigkeit zurück geben. In diesem Artikel haben Sie einen Ausschnitt der Gängigsten kennengelernt. Sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Hilfsmittel noch unsicher sein, gibt es Beratungsstellen, beispielsweise bei Sanitätshäusern, Krankenkassen oder Pflegeberatungen, die Sie dabei unterstützen. Zudem gibt es bei vielen Hilfsmitteln eine unverbindliche Testzeit, die Sie nutzen sollten. Damit Sie den gewünschten Nutzen bringen, ist vor allem die Offenheit der betroffenen Person wichtig. Das beste Hilfsmittel bringt nichts, wenn es langfristig nicht genutzt wird.

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AGB und Widerrufsbelehrung

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem SHS – Hausnotruf e.K. – (nachstehend der „SHS“) und dem Kunden (nachfolgend der „Kunde“).

1.2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss und Vertragsbeginn

2.1. Angebote vom SHS sind freibleibend. Der Vertrag kommt nicht schon durch Bestellung des Kunden, die die für eine Vertragserfüllung notwendigen Angaben vollständig enthalten muss, zustande, sondern erst mit der Annahme dieser Bestellung durch den SHS binnen zwei (2) Wochen nach Bestellung. Der SHS wird die Annahme der Bestellung schriftlich oder durch Beginn der Ausführung der vom Kunden bestellten Leistung(en) erklären.

2.2. Bestellt der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Weg (z.B. über die Internetseite https://www.shsnord.de/antrag/ oder über ein entsprechendes Angebot eines Dritten), wird der SHS den Zugang der Bestellung bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt auch in diesem Fall binnen zwei (2) Wochen ab Bestellung durch den SHS schriftlich oder durch den Beginn der Ausführung der vom Kunden bestellten Leistung(en).

2.3. Der zwischen dem SHS und dem Kunden vereinbarte Vertrag beginnt mit dem Tag, an dem die dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte (Hausnotrufgerät und – sofern vereinbart – weitere Geräte) in Betrieb genommen werden.

  1. Leistungen durch den SHS

3.1. Der SHS ist ein anerkannter Leistungserbringer für die Pflegekassen. Die vom SHS zur Verfügung gestellten Hausnotrufgeräte und sowie der Betrieb der Hausnotruf-Service-Zentrale entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, den Anforderungen der Pflegeversicherungen und dem Pflegehilfsmittelkatalog.

3.2 Das vom SHS an den Kunden vermietete und von diesen an ein Telefonnetz anzuschließende Hausnotrufgerät mit portablem Handsender (sogenannter „Funkfinger“), wird vom SHS so konfiguriert und eingerichtet, dass es sich mit der Hausnotruf-Service-Zentrale verbindet.

3.4. Die Hausnotruf-Service-Zentrale wird im Auftrag des SHS von einem Dritten betrieben. Im Bedarfsfall kann der Kunde an diese einen Notruf absetzen. Die Hausnotruf-Service-Zentrale ist an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr erreichbar. Beim Auslösen eines Notrufs durch den Kunden wird automatisch eine Wechselsprechverbindung mit der Hausnotruf-Service-Zentrale über das Hausnotrufgerät hergestellt. Die Zentrale vermittelt entsprechend des Gespräches mit dem Kunden sowie sonstiger Umstände rasche und angemessene Hilfeleistung.

3.5. Damit die Hausnotruf-Service-Zentrale Notrufe des Kunden entgegennehmen und eine angemessene, der Notrufsituation entsprechende Hilfestellung leisten kann, wird der SHS der Hausnotruf-Service-Zentrale die vom Kunden der Bestellung angegebenen personenbezogene Daten in dem für die Leistungserbringung notwendigen Umgang weitergeben.

3.6. Der SHS und die Hausnotruf-Service-Zentrale können die vom Kunden gewünschten Maßnahmen nur einleiten, wen die vom Kunden mitgeteilten Angaben zutreffend sind. Der Kunde muss daher den SHS unverzüglich informieren, wenn die von ihm mitgeteilten Angaben, insbesondere die Angaben zu seinem Wohnort, seinem Gesundheitszustand oder den Kontaktdaten der im Notfall zu benachrichtigen Personen nicht mehr aktuell sind.

  1. Optionale Leistungen „Tagestaste“/„Rundumpaket“/ „Mobiler Hausnotruf (3in1)“/ „Notruf Watch“

4.1. Optional und nur soweit im Einzelfall vereinbart, erbringt der SHS gegenüber dem Kunden die Leistungen „Tagestaste“/ „Rundumpaket“ “/ „Mobiler Hausnotruf (3in1)“ oder „Notruf Watch“.

4.2. Ist die Leistung „Tagestaste“ vereinbart, wird automatisch ein Notruf an die Hausnotruf-Service-Zentrale ausgelöst, wenn der Kunde über einen Zeitraum von 24 Stunden keinen aktiven Alarm auslöst. Dem Kunden ist bekannt, dass der Alarm automatisch abgesetzt wird und wie ein Notfall behandelt wird. Kosten die dadurch entstehen können, abliegen dem Kunden.

4.3. Ist die Leistung „Rundumpaket“ vereinbart, übernimmt der SHS oder Dritte Beauftragte einen Bereitschaftsdienst, der dem Kunden bei Vorliegen eines Notfalls zur Verfügung steht. Der SHS bemüht sich in einem Notfall um eine schnellstmögliche Anfahrt zum Kunden. Die konkrete Dauer der Anfahrtszeit hängt von Faktoren ab, die der SHS nicht garantieren kann. Daher kann vom SHS – auch in der konkreten Notfallsituation – kein fester Zeitrahmen angegeben werden.

4.4. Die Durchführung von Rettungs- und Ersthilfe-Maßnahmen durch den SHS ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der SHS ist berechtigt, unmittelbar Rettungskräfte zu alarmieren, wenn eine ernsthafte Gefahr für den Kunden nicht ausgeschlossen werden kann.

4.4. Im Falle der Vereinbarung der Leistung „Rundumpaket“ verpflichtet sich der Kunde – soweit es ihm nicht durch Verträge mit Dritten (z.B. Mietvertrag) oder sonst verboten ist –, dem SHS einen Wohnungsschlüssel und – soweit für den Zutritt zur Wohnung notwendig – einen Haustürschlüssel zu übergeben. Der Kunde berechtigt den SHS die übergebenen Schlüssel zu nutzen, um im Notfall die Wohnung zu betreten oder den Rettungskräften/der Polizei den Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Der SHS darf die Schlüssel nicht für andere Zwecke verwenden.

4.5. Für die Inanspruchnahme der Leistung: Mobilen Hausnotrufs (3in1) oder der Notruf Watch gelten die hier vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Vertragsparteien erklären sich mit den AGB einverstanden und verpflichten sich zu deren Einhaltung. Für das sachgerechte Funktionieren und Zustandekommen eines Notrufs ist eine erfolgreiche GSM-Abdeckung erforderlich. Die Verfügbarkeit und Qualität der GSM-Abdeckung sowie der Empfang zur GSM-Station liegen nicht im Ermessen des SHS oder der Hausnotruf-Service-Zentrale. Für alle eingehenden Notrufe wird der SHS die im Vorfeld vereinbarten Hilfsmaßnahmen einleiten. Der SHS oder die Hausnotruf-Service-Zentrale sind nicht verantwortlich für die Ortung und Auffindung der Kunden im Falle eines Alarms. Sie können jedoch anhand der zur Verfügung stehenden Informationen, falls dies möglich ist Hilfestellungen bieten. Für Notrufe außerhalb Deutschlands trägt der SHS keine Haftung.

  1. Telefon- und Stromnetz: Vorhalten von Anschlüssen durch Kunden, Kosten, Netzstörungen

5.1. Das Hausnotrufgerät ist standardisiert und benötigt für seinen Betrieb einen Stromanschluss (übliche Netzspannung von 230 V), einen Anschluss an das öffentliche Telefonnetz, eine funktionierende TAE-Telefonanschlussdose sowie ein betriebsbereites Telefongerät. Der SHS ist nicht verpflichtet, von diesen Spezifikationen abweichende Geräte zur Verfügung zu stellen, es sei denn der SHS hat sich nach Anfrage des Kunden im Einzelfall bereit erklärt, solche Geräte anstelle von Standardgeräten zur Verfügung zu stellen.

5.2. Notrufe sowie Test-Notrufe werden vom Hausnotrufgerät des Kunden abgesetzt. Für die Bereithaltung des Telefonanschlusses sowie für den Aufbau einer Verbindung zur Hausnotruf-Service-Zentrale können dem Kunden Kosten gemäß des zwischen ihm und dem Anbieter seines Telefonanschlusses geschlossenen Vertrages entstehen. Diese Kosten werden vom SHS nicht übernommen.

5.3. Das Hausnotrufgerät benötigt für seinen Betrieb Strom. Der Stromanschluss ist vom Kunden vorzuhalten. Die hierfür anfallenden Kosten richten sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und seinem Stromanbieter. Diese Kosten werden vom SHS nicht übernommen, können aber eigenständig vom Kunden bei seiner eigenen Kranken/-Pflegekasse beantragt werden. Die Kranken/-Pflegekasse überprüft im Einzelfall und kann sich an den anfallenden Stromkosten für Hausnotrufgerät beteiligen.

5.4. Ausfälle und Störungen des Gerätes/der Geräte oder sowie Ausfälle und Störungen im Telefonnetz sowie des Telefonanschlusses des Kunden können die Übermittlung von Meldungen sowohl zur Zentrale als auch zu Hilfe leistenden Stellen erschweren oder verhindern. Dem Kunden wird daher empfohlen, die Funktionsfähigkeit des Hausnotrufgerätes regelmäßig zu überprüfen und etwaige Störungen der Hausnotruf-Service Zentrale unverzüglich mitzuteilen. Zum Zwecke der Überprüfung ist der Kunde berechtigt, ein Mal im Monat einen Testnotruf abzusetzen (Testalarm). Für diesen Testalarm berechnet der SHS dem Kunden keine Kosten, wenn der Kunde umgehend nach Verbindungsaufbau der Hausnotruf-Service-Zentrale mitteilt, dass er einen Testalarm durchführt. Auch für Fehlalarme, die umgehend nach Verbindungsaufbau der Hausnotruf-Service Zentrale mittgeteilt werden entstehen keine Kosten, es sei den, der Fehlalarm führt zu Zusatzkosten wie z.B. Kosten für den Rettungsdienst. Diese Kosten trägt der Kunde und werden nicht vom SHS übernommen.

  1. Einweisung durch den SHS; Betrieb des Hausnotrufgerätes; Sonstige Geräte

6.1. Der Kunde wird in die Bedienung des Hausnotrufgeräts durch den SHS oder einen vom SHS beauftragten Vertragspartner eingewiesen.

6.2. Für die Erstinbetriebnahme sind vom Kunden über das Hausnotrufgerät sowie gelieferte Zusatzgeräte erfolgende Test-Notrufe an die die Hausnotruf-Service-Zentrale durchzuführen.

6.3. Die Sicherstellung, dass vom Kunden zwischen den Telefonanschluss und das Hausnotrufgerät angeschlossene andere Geräte (insbesondere Telefone, Router) den Betrieb des Hausnotrufgerätes nicht beeinträchtigen, obliegt dem Kunden.

  1. Verfahren bei Notrufen; Kosten bei falschen oder irrtümlich ausgelösten Notrufen

7.1. Geht bei der Hausnotruf-Service-Zentrale ein Notruf ein, leitet diese die vom Kunden gewünschten Aktivitäten ein, wie z.B. die Alarmierung einer vom Kunden benannten Bezugsperson, eines Pflegedienstes oder anderen Hilfeleistern. Ist aufgrund der konkreten Umstände des Notrufs eine mögliche Lebensgefahr für den Kunden nicht auszuschließen oder kann die Hausnotruf-Service-Zentrale weder eine Bezugsperson noch einen vom Kunden benannten Pflegedienst oder anderen Hilfeleister erreichen, ist die Hausnotruf-Service-Zentrale vom Kunden beauftragt und berechtigt unter Auslassung der vereinbarten Notrufverfolgungsliste sofort die zuständige Rettungsleitstelle zu benachrichtigen. Etwaige Kosten eines Rettungseinsatzes werden vom SHS nicht übernommen.

7.2. Die Hausnotruf-Service-Zentrale wird im Falle eines Notrufes versuchen, die vom Kunden angegebenen Bezugspersonen in der vom Kunden angegebenen Reihenfolge zu erreichen und benachrichtigt die erste erreichbare Bezugsperson von dem Notfall. Weitere Bezugspersonen werden von der Hausnotruf-Service-Zentrale nicht benachrichtigt. Die erreichte Bezugsperson, ist für alle weiterführenden Hilfsmaßnahmen verantwortlich.

7.3. Infolge falsch oder irrtümlich ausgelösten Alarmen oder Testalarmen (Ziffer 5.4.), die der Kunde nicht als solche kenntlich macht, können Kosten entstehen. Entstehen Kosten, wie z.B. der Einsatz eines Hilfeleisters, gehen diese zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt den SHS von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz solcher Kosten frei.

  1. Zutritt zur Wohnung des Kunden

Den zum Zweck der Notfallverfolgung beauftragten Personen gestattet der Kunde hiermit ausdrücklich den Zutritt zu seiner Wohnung. Soweit nach pflichtgemäßer Abwägung aller erkennbaren Umstände keine geeignetere Möglichkeit des raschen Zutritts besteht, sind die beauftragten Personen berechtigt, die Wohnung im Notfall gewaltsam auf Kosten des Kunden zu öffnen.

  1. Entgelte; Fälligkeit; Entgeltanpassung

9.1. Für die Hausnotruf-Service-Dienstleistungen hat der SHS gegen den Kunden den Anspruch auf Zahlung der in der Hausnotruf-Service-Vereinbarung genannten monatlichen Vergütung. Werden die dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte nicht am ersten Tag eines Monats in Betrieb genommen, hat SHS gegen den Kunden nur einen Anspruch auf anteilige Vergütung für den Monat, in dem die Geräte in Betrieb genommen wurden und damit die Versorgung des Kunden durch den SHS aufgenommen wurde. Dieser Anspruch auf anteilige Vergütung ist wie folgt zu berechnen: Monatsentgelt / Gesamtzahl der Tage des Monats x Tage des Monats, an denen Versorgung erfolgt ist.

9.2. Das vom Kunden geschuldete monatliche Entgelt (d.h.: das nicht von der Pflegekasse übernommene Entgelt) ist im Voraus zum ersten Tag des jeweiligen Monats fällig und wird nach Wahl des Kunden durch Überweisung oder durch Einzug aufgrund eines dem SHS wirksam erteilen SEPA-Lastschriftmandates beglichen.

9.3. Einmalig fällig werdende Entgelte (etwa solche für Sonderzubehör oder Anfahrtspauschalen) werden jeweils unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig.

9.4. Die Zahlungspflichten des Kunden entfallen, sofern und soweit die Pflegekasse des Kunden die Kosten übernimmt (Ziffer 10.1) und dem SHS ein Anspruch gegen die Pflegekasse zusteht.

9.5. Ist dem SHS vom Kunde oder von einem Dritten im Auftrag des Kunden ein SEPA-Lastschriftmandat für ein Konto erteilt worden, hat der Kunde für die Deckung dieses Kontos zu sorgen. Dem SHS entstandene Kosten für Rücklastschriften trägt der Kunde.

9.6. Der SHS ist bei anfallenden Mehrkosten berechtigt, das monatliche Entgelt schriftlich oder in Textform unter Einhaltung einer Frist von vier (4) Wochen zum Anfang eines Kalendermonats nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Bei sinkenden Kosten sind die Entgelte vom SHS nach billigem Ermessen herabzusetzen. Macht der SHS ein Erhöhungsverlangen geltend, steht dem Kunden unter den Voraussetzungen der Ziffer 11.4. ein sonderkündigungsrecht zu.

  1. Voraussetzung der Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse; Mitwirkung des Kunden

10.1. Die Kostenübernahme der Pflegekasse setzt einen Antrag durch den SHS für den Kunden und die Mitwirkung des Kunden voraus. Wirkt der Kunde nicht mit, wird die Pflegekasse des Kunden keine Kosten übernehmen.

10.2. Der Kunde wird durch den SHS durch auf der Internetseite des SHS bereitgehaltene Videos sowie durch geschulte und fachlich qualifizierte Personen vor der Versorgung mit dem Hausnotrufsystem umfassend beraten und in die Bedienung der Geräte einweisen. Die umfassende Beratung sowie die Einweisung ist der Pflegekasse des Kunden durch den SHS nachzuweisen. Den Nachweis kann der SHS jeweils nur erbringen, wenn der Kunde die Durchführung der tatsächlich erfolgten umfassenden Beratung und der Einweisung in die Bedienung der Geräte, bestätigt. Auf die inhaltliche Gestaltung der Formulare hat der SHS keinen Einfluss.

10.3. Der Kunde ist daher verpflichtet, dem SHS die Durchführung der umfassenden Beratung über die und Mehrkostendokumentation gemäß § 127 Absatz 5 SGB V sowie den Empfang und die Einweisung auf den vom SHS nach den Vorgaben der Pflegekassen dem Kunden übermittelten Formularen zu bestätigen.

  1. Laufzeit und Beendigung des Vertrages, insbes. Kündigung

11.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

11.2 Der SHS und der Kunde können jeweils den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.

11.3 Macht der SHS ein Verlangen auf Erhöhung des monatlichen Entgelts geltend, kann der Kunde den Vertrag binnen zwei (2) Wochen nach Erhalt des Preiserhöhungsverlangens zum Ablauf des letzten Monats vor dem Zeitraum kündigen, ab dem das erhöhte Entgelt nach der Mitteilung durch den SHS gelten soll. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn auch das erhöhte Entgelt von der Pflegekasse des Kunden vollständig übernommen wird.

11.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den SHS liegt insbesondere dann vor, wenn (a) der Kunde die ihm vom SHS auf der Grundlage des Vertrages überlassenen Gegenstände vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder zerstört, (b) der Kunde mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsraten in Verzug ist, (c) mehrmals Fehlalarme auslöst und damit die Notrufzentrale und ggfls. den Bereitschaftsdienst blockiert bzw. in Anspruch nicht.

11.5. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.

11.6. Verstirbt der Kunde, gilt der Vertrag mit dem Ende des Monats, in dem der Kunde verstorben ist, als aufgelöst, wenn dem SHS binnen vier (4) Wochen nach dem Versterben (a) der Tod des Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt wurde und (b) die überlassenen Geräte zurückgegeben wurden.

  1. Behandlung der Geräte durch den Kunden und Pflicht zur Rückgabe bei Vertragsende

12.1. Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände schonend und pfleglich zu behandeln.

12.2. Der Kunde hat die ihm auf der Grundlage des Vertrages überlassenen Geräte nach Vertragsende auf seine Kosten und seine Gefahr an den SHS zurückzugeben. Der Kunde kann die Pflicht zur Rückgabe durch eine Rücksendung oder Übergabe an den SHS oder – wenn der SHS einen solchen benennt – an einen Vertreter des SHS erfüllen. Der SHS ist zur Benennung eines Vertreters nicht verpflichtet. Maßgeblich für die Erfüllung der Rückgabepflicht ist der Tag, an dem die überlassenen Geräte dem SHS/dem vom SHS benannten Vertreter durch den Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Paketdienstleister) übergeben werden.

12.3. Gibt der Kunde die ihm überlassenen Geräte nach Beendigung des Vertrages nicht zurück, kann der SHS für die Dauer der Vorenthaltung das vereinbarte Entgelt verlangen.

12.4. Bei Nichtrückgabe aufgrund Verlusts oder anderer Gründe sowie bei funktionsbeeinträchtigender Beschädigung eines zurückzugebenden Gerätes schuldet der Kunde für die Hausnotruf-Basisstation einen Wertersatz von 180,00 Euro und für den Funkfinger 120,00 Euro. Kann der Kunde nachweisen, dass dem SHS durch einen Verlust bzw. eine Beschädigung ein niedrigerer Schaden entstanden ist, schuldet er nur Ersatz für diesen niedrigeren Schaden; kann der Kunde nachweisen, dass dem SHS kein Schaden entstanden ist oder er für den entstanden Schaden nicht verantwortlich ist, schuldet er keinen Schadensersatz. Bei einer nicht funktionsbeeinträchtigenden Beschädigung hat der Kunde dem SHS die dadurch entstandene Wertminderung zu ersetzen.

  1. Haftung des SHS für Schäden

13.1. Der SHS haftet unbeschränkt – bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des SHS, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des SHS beruhen, – für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom SHS, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vom SHS beruhen und – im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist – wenn kein Fall einer unbeschränkten Haftung gem. Ziffer 13.1. vorliegt – die Haftung vom SHS auf Ersatz von bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3. Im Übrigen ist die Haftung des SHS sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

  1. Leistungserbringung durch Dritte für den SHS

14.1. Der SHS ist berechtigt, sich zur Erfüllung, der ihm gegenüber dem Kunden obliegenden Pflichten Dritter zu bedienen.

14.2. Der SHS ist berechtigt, vom Kunden überlassene personenbezogene Daten und Schlüssel an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Dritten notwendig ist. Der SHS stellt durch vertragliche Vereinbarungen sicher, dass personenbezogene Daten sowie Schlüssel, die er Dritten zum Zwecke der Leistungserbringung überlassen hat, vom Dritten allein für die Zwecke der Erfüllung der Pflichten vom SHS nach diesem Vertrag genutzt und nach Beendigung der Beauftragung des Dritten durch den SHS oder bei Ende des zwischen SHS und dem Kunden geschlossenen Vertrag vom Dritten an den SHS zurückgegeben bzw. gelöscht werden.

  1. Verschiedenes

15.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seines Rechts aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

15.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dasselbe gilt, sofern diese AGB eine Lücke enthalten sollten.

 

Widerrufsbelehrung für Verbraucher [Widerrufsrecht]:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SHS Hausnotruf e.K., Cuxhavener Str. 7, 28217 Bremen, Tel.: 0421 247 96 53, E-Mail: info@shs-hausnotruf.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

  1. a) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an: SHS-Hausnotruf, Cuxhavener Str. 7, 28217 Bremen zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
  2. b) Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
  3. c) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

AGB & Widerrufsbelehrung

  1. 1. Geltungsbereich

    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem SHS – Hausnotruf e.K. – (nachstehend der „SHS“) und dem Kunden (nachfolgend der „Kunde“).

    1.2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist

    Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

     

    2. Vertragsschluss und Vertragsbeginn

    2.1. Angebote vom SHS sind freibleibend. Der Vertrag kommt nicht schon durch Bestellung des Kunden, die die für eine Vertragserfüllung notwendigen Angaben vollständig enthalten muss, zustande, sondern erst mit

    der Annahme dieser Bestellung durch den SHS binnen zwei (2) Wochen nach Bestellung. Der SHS wird die Annahme der Bestellung schriftlich oder durch Beginn der Ausführung der vom Kunden bestellten Leistung(en)

    erklären.

    2.2. Bestellt der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Weg (z.B. über die Internetseite https://www.shsnord.de/antrag/ oder über ein entsprechendes Angebot eines Dritten), wird der SHS den Zugang der

    Bestellung bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt auch in diesem Fall binnen zwei (2) Wochen ab Bestellung durch den SHS schriftlich

    oder durch den Beginn der Ausführung der vom Kunden bestellten Leistung(en).

    2.3. Der zwischen dem SHS und dem Kunden vereinbarte Vertrag beginnt mit dem Tag, an dem die dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte (Hausnotrufgerät und – sofern vereinbart – weitere Geräte) in Betrieb

    genommen werden.

     

    3. Leistungen durch den SHS

    3.1. Der SHS ist ein anerkannter Leistungserbringer für die Pflegekassen. Die vom SHS zur Verfügung gestellten Hausnotrufgeräte und sowie der Betrieb der Hausnotruf-Service-Zentrale entsprechen den gesetzlichen

    Bestimmungen, den Anforderungen der Pflegeversicherungen und dem Pflegehilfsmittelkatalog.

    3.2 Das vom SHS an den Kunden vermietete und von diesen an ein Telefonnetz anzuschließende Hausnotrufgerät mit portablem Handsender (sogenannter „Funkfinger“), wird vom SHS so konfiguriert und eingerichtet,

    dass es sich mit der Hausnotruf-Service-Zentrale verbindet.

    3.4. Die Hausnotruf-Service-Zentrale wird im Auftrag des SHS von einem Dritten betrieben. Im Bedarfsfall kann der Kunde an diese einen Notruf absetzen. Die Hausnotruf-Service-Zentrale ist an jedem Tag des Jahres

    rund um die Uhr erreichbar. Beim Auslösen eines Notrufs durch den Kunden wird automatisch eine Wechselsprechverbindung mit der Hausnotruf-Service-Zentrale über das Hausnotrufgerät hergestellt. Die Zentrale

    vermittelt entsprechend des Gespräches mit dem Kunden sowie sonstiger Umstände rasche und angemessene Hilfeleistung.

    3.5. Damit die Hausnotruf-Service-Zentrale Notrufe des Kunden entgegennehmen und eine angemessene, der Notrufsituation entsprechende Hilfestellung leisten kann, wird der SHS der Hausnotruf-Service-Zentrale die

    vom Kunden der Bestellung angegebenen personenbezogene Daten in dem für die Leistungserbringung notwendigen Umgang weitergeben.

    3.6. Der SHS und die Hausnotruf-Service-Zentrale können die vom Kunden gewünschten Maßnahmen nur einleiten, wen die vom Kunden mitgeteilten Angaben zutreffend sind. Der Kunde muss daher den SHS

    unverzüglich informieren, wenn die von ihm mitgeteilten Angaben, insbesondere die Angaben zu seinem Wohnort, seinem Gesundheitszustand oder den Kontaktdaten der im Notfall zu benachrichtigen Personen nicht

    mehr aktuell sind.

     

    4. Optionale Leistungen „Tagestaste“/„Rundumpaket“/ „Mobiler Hausnotruf (3in1)“/ „Notruf Watch“

    4.1. Optional und nur soweit im Einzelfall vereinbart, erbringt der SHS gegenüber dem Kunden die Leistungen „Tagestaste“/ „Rundumpaket“ “/ „Mobiler Hausnotruf (3in1)“ oder „Notruf Watch“.

    4.2. Ist die Leistung „Tagestaste“ vereinbart, wird automatisch ein Notruf an die Hausnotruf-Service-Zentrale ausgelöst, wenn der Kunde über einen Zeitraum von 24 Stunden keinen aktiven Alarm auslöst. Dem Kunden

    ist bekannt, dass der Alarm automatisch abgesetzt wird und wie ein Notfall behandelt wird. Kosten die dadurch entstehen können, abliegen dem Kunden.

    4.3. Ist die Leistung „Rundumpaket“ vereinbart, übernimmt der SHS oder Dritte Beauftragte einen Bereitschaftsdienst, der dem Kunden bei Vorliegen eines Notfalls zur Verfügung steht. Der SHS bemüht sich in einem

    Notfall um eine schnellstmögliche Anfahrt zum Kunden. Die konkrete Dauer der Anfahrtszeit hängt von Faktoren ab, die der SHS nicht garantieren kann. Daher kann vom SHS – auch in der konkreten Notfallsituation –

    kein fester Zeitrahmen angegeben werden.

    4.4. Die Durchführung von Rettungs- und Ersthilfe-Maßnahmen durch den SHS ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der SHS ist berechtigt, unmittelbar Rettungskräfte zu alarmieren, wenn eine ernsthafte Gefahr für

    den Kunden nicht ausgeschlossen werden kann.

    4.4. Im Falle der Vereinbarung der Leistung „Rundumpaket“ verpflichtet sich der Kunde – soweit es ihm nicht durch Verträge mit Dritten (z.B. Mietvertrag) oder sonst verboten ist –, dem SHS einen Wohnungsschlüssel

    und – soweit für den Zutritt zur Wohnung notwendig – einen Haustürschlüssel zu übergeben. Der Kunde berechtigt den SHS die übergebenen Schlüssel zu nutzen, um im Notfall die Wohnung zu betreten oder den

    Rettungskräften/der Polizei den Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Der SHS darf die Schlüssel nicht für andere Zwecke verwenden.

    4.5. Für die Inanspruchnahme der Leistung: Mobilen Hausnotrufs (3in1) oder der Notruf Watch gelten die hier vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Vertragsparteien erklären sich mit den AGB

    einverstanden und verpflichten sich zu deren Einhaltung. Für das sachgerechte Funktionieren und Zustandekommen eines Notrufs ist eine erfolgreiche GSM-Abdeckung erforderlich. Die Verfügbarkeit und Qualität der

    GSM-Abdeckung sowie der Empfang zur GSM-Station liegen nicht im Ermessen des SHS oder der Hausnotruf-Service-Zentrale. Für alle eingehenden Notrufe wird der SHS die im Vorfeld vereinbarten Hilfsmaßnahmen

    einleiten. Der SHS oder die Hausnotruf-Service-Zentrale sind nicht verantwortlich für die Ortung und Auffindung der Kunden im Falle eines Alarms. Sie können jedoch anhand der zur Verfügung stehenden

    Informationen, falls dies möglich ist Hilfestellungen bieten. Für Notrufe außerhalb Deutschlands trägt der SHS keine Haftung.

     

    5. Telefon- und Stromnetz: Vorhalten von Anschlüssen durch Kunden, Kosten, Netzstörungen

    5.1. Das Hausnotrufgerät ist standardisiert und benötigt für seinen Betrieb einen Stromanschluss (übliche Netzspannung von 230 V), einen Anschluss an das öffentliche Telefonnetz, eine funktionierende TAE-

    Telefonanschlussdose sowie ein betriebsbereites Telefongerät. Der SHS ist nicht verpflichtet, von diesen Spezifikationen abweichende Geräte zur Verfügung zu stellen, es sei denn der SHS hat sich nach Anfrage des

    Kunden im Einzelfall bereit erklärt, solche Geräte anstelle von Standardgeräten zur Verfügung zu stellen.

    5.2. Notrufe sowie Test-Notrufe werden vom Hausnotrufgerät des Kunden abgesetzt. Für die Bereithaltung des Telefonanschlusses sowie für den Aufbau einer Verbindung zur Hausnotruf-Service-Zentrale können dem

    Kunden Kosten gemäß des zwischen ihm und dem Anbieter seines Telefonanschlusses geschlossenen Vertrages entstehen. Diese Kosten werden vom SHS nicht übernommen.

    5.3. Das Hausnotrufgerät benötigt für seinen Betrieb Strom. Der Stromanschluss ist vom Kunden vorzuhalten. Die hierfür anfallenden Kosten richten sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und seinem

    Stromanbieter. Diese Kosten werden vom SHS nicht übernommen, können aber eigenständig vom Kunden bei seiner eigenen Kranken/-Pflegekasse beantragt werden. Die Kranken/-Pflegekasse überprüft im Einzelfall

    und kann sich an den anfallenden Stromkosten für Hausnotrufgerät beteiligen.

    5.4. Ausfälle und Störungen des Gerätes/der Geräte oder sowie Ausfälle und Störungen im Telefonnetz sowie des Telefonanschlusses des Kunden können die Übermittlung von Meldungen sowohl zur Zentrale als auch

    zu Hilfe leistenden Stellen erschweren oder verhindern. Dem Kunden wird daher empfohlen, die Funktionsfähigkeit des Hausnotrufgerätes regelmäßig zu überprüfen und etwaige Störungen der Hausnotruf-Service-

    Zentrale unverzüglich mitzuteilen. Zum Zwecke der Überprüfung ist der Kunde berechtigt, ein Mal im Monat einen Testnotruf abzusetzen (Testalarm). Für diesen Testalarm berechnet der SHS dem Kunden keine Kosten,

    wenn der Kunde umgehend nach Verbindungsaufbau der Hausnotruf-Service-Zentrale mitteilt, dass er einen Testalarm durchführt. Auch für Fehlalarme, die umgehend nach Verbindungsaufbau der Hausnotruf-Service-

    Zentrale mittgeteilt werden entstehen keine Kosten, es sei den, der Fehlalarm führt zu Zusatzkosten wie z.B. Kosten für den Rettungsdienst. Diese Kosten trägt der Kunde und werden nicht vom SHS übernommen.

     

    6. Einweisung durch den SHS; Betrieb des Hausnotrufgerätes; Sonstige Geräte

    6.1. Der Kunde wird in die Bedienung des Hausnotrufgeräts durch den SHS oder einen vom SHS beauftragten Vertragspartner eingewiesen.

    6.2. Für die Erstinbetriebnahme sind vom Kunden über das Hausnotrufgerät sowie gelieferte Zusatzgeräte erfolgende Test-Notrufe an die die Hausnotruf-Service-Zentrale durchzuführen.

    6.3. Die Sicherstellung, dass vom Kunden zwischen den Telefonanschluss und das Hausnotrufgerät angeschlossene andere Geräte (insbesondere Telefone, Router) den Betrieb des Hausnotrufgerätes nicht

    beeinträchtigen, obliegt dem Kunden.

     

    7. Verfahren bei Notrufen; Kosten bei falschen oder irrtümlich ausgelösten Notrufen

    7.1. Geht bei der Hausnotruf-Service-Zentrale ein Notruf ein, leitet diese die vom Kunden gewünschten Aktivitäten ein, wie z.B. die Alarmierung einer vom Kunden benannten Bezugsperson, eines Pflegedienstes oder

    anderen Hilfeleistern. Ist aufgrund der konkreten Umstände des Notrufs eine mögliche Lebensgefahr für den Kunden nicht auszuschließen oder kann die Hausnotruf-Service-Zentrale weder eine Bezugsperson noch

    einen vom Kunden benannten Pflegedienst oder anderen Hilfeleister erreichen, ist die Hausnotruf-Service-Zentrale vom Kunden beauftragt und berechtigt unter Auslassung der vereinbarten Notrufverfolgungsliste

    sofort die zuständige Rettungsleitstelle zu benachrichtigen. Etwaige Kosten eines Rettungseinsatzes werden vom SHS nicht übernommen.

    7.2. Die Hausnotruf-Service-Zentrale wird im Falle eines Notrufes versuchen, die vom Kunden angegebenen Bezugspersonen in der vom Kunden angegebenen Reihenfolge zu erreichen und benachrichtigt die erste

    erreichbare Bezugsperson von dem Notfall. Weitere Bezugspersonen werden von der Hausnotruf-Service-Zentrale nicht benachrichtigt. Die erreichte Bezugsperson, ist für alle weiterführenden Hilfsmaßnahmen

    verantwortlich.

     

    7.3. Infolge falsch oder irrtümlich ausgelösten Alarmen oder Testalarmen (Ziffer 5.4.), die der Kunde nicht als solche kenntlich macht, können Kosten entstehen. Entstehen Kosten, wie z.B. der Einsatz eines Hilfeleisters,

    gehen diese zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt den SHS von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz solcher Kosten frei.

     

    8. Zutritt zur Wohnung des Kunden

    Den zum Zweck der Notfallverfolgung beauftragten Personen gestattet der Kunde hiermit ausdrücklich den Zutritt zu seiner Wohnung. Soweit nach pflichtgemäßer Abwägung aller erkennbaren Umstände keine

    geeignetere Möglichkeit des raschen Zutritts besteht, sind die beauftragten Personen berechtigt, die Wohnung im Notfall gewaltsam auf Kosten des Kunden zu öffnen.

     

    9. Entgelte; Fälligkeit; Entgeltanpassung

    9.1. Für die Hausnotruf-Service-Dienstleistungen hat der SHS gegen den Kunden den Anspruch auf Zahlung der in der Hausnotruf-Service-Vereinbarung genannten monatlichen Vergütung. Werden die dem Kunden zur

    Verfügung gestellten Geräte nicht am ersten Tag eines Monats in Betrieb genommen, hat SHS gegen den Kunden nur einen Anspruch auf anteilige Vergütung für den Monat, in dem die Geräte in Betrieb genommen

    wurden und damit die Versorgung des Kunden durch den SHS aufgenommen wurde. Dieser Anspruch auf anteilige Vergütung ist wie folgt zu berechnen: Monatsentgelt / Gesamtzahl der Tage des Monats x Tage des

    Monats, an denen Versorgung erfolgt ist.

    9.2. Das vom Kunden geschuldete monatliche Entgelt (d.h.: das nicht von der Pflegekasse übernommene Entgelt) ist im Voraus zum ersten Tag des jeweiligen Monats fällig und wird nach Wahl des Kunden durch

    Überweisung oder durch Einzug aufgrund eines dem SHS wirksam erteilen SEPA-Lastschriftmandates beglichen.

    9.3. Einmalig fällig werdende Entgelte (etwa solche für Sonderzubehör oder Anfahrtspauschalen) werden jeweils unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig.

    9.4. Die Zahlungspflichten des Kunden entfallen, sofern und soweit die Pflegekasse des Kunden die Kosten übernimmt (Ziffer 10.1) und dem SHS ein Anspruch gegen die Pflegekasse zusteht.

    9.5. Ist dem SHS vom Kunde oder von einem Dritten im Auftrag des Kunden ein SEPA-Lastschriftmandat für ein Konto erteilt worden, hat der Kunde für die Deckung dieses Kontos zu sorgen. Dem SHS entstandene Kosten

    für Rücklastschriften trägt der Kunde.

    9.6. Der SHS ist bei anfallenden Mehrkosten berechtigt, das monatliche Entgelt schriftlich oder in Textform unter Einhaltung einer Frist von vier (4) Wochen zum Anfang eines Kalendermonats nach billigem Ermessen (§

    315 BGB) anzupassen. Bei sinkenden Kosten sind die Entgelte vom SHS nach billigem Ermessen herabzusetzen. Macht der SHS ein Erhöhungsverlangen geltend, steht dem Kunden unter den Voraussetzungen der Ziffer

    11.4. ein sonderkündigungsrecht zu.

     

    10. Voraussetzung der Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse; Mitwirkung des Kunden

    10.1. Die Kostenübernahme der Pflegekasse setzt einen Antrag durch den SHS für den Kunden und die Mitwirkung des Kunden voraus. Wirkt der Kunde nicht mit, wird die Pflegekasse des Kunden keine Kosten

    übernehmen.

    10.2. Der Kunde wird durch den SHS durch auf der Internetseite des SHS bereitgehaltene Videos sowie durch geschulte und fachlich qualifizierte Personen vor der Versorgung mit dem Hausnotrufsystem umfassend

    beraten und in die Bedienung der Geräte einweisen. Die umfassende Beratung sowie die Einweisung ist der Pflegekasse des Kunden durch den SHS nachzuweisen. Den Nachweis kann der SHS jeweils nur erbringen, wenn

    der Kunde die Durchführung der tatsächlich erfolgten umfassenden Beratung und der Einweisung in die Bedienung der Geräte, bestätigt. Auf die inhaltliche Gestaltung der Formulare hat der SHS keinen Einfluss.

    10.3. Der Kunde ist daher verpflichtet, dem SHS die Durchführung der umfassenden Beratung über die und Mehrkostendokumentation gemäß § 127 Absatz 5 SGB V sowie den Empfang und die Einweisung auf den vom

    SHS nach den Vorgaben der Pflegekassen dem Kunden übermittelten Formularen zu bestätigen.

     

    11. Laufzeit und Beendigung des Vertrages, insbes. Kündigung

    11.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    11.2 Der SHS und der Kunde können jeweils den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.

    11.3 Macht der SHS ein Verlangen auf Erhöhung des monatlichen Entgelts geltend, kann der Kunde den Vertrag binnen zwei (2) Wochen nach Erhalt des Preiserhöhungsverlangens zum Ablauf des letzten Monats vor dem

    Zeitraum kündigen, ab dem das erhöhte Entgelt nach der Mitteilung durch den SHS gelten soll. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn auch das erhöhte Entgelt von der Pflegekasse des Kunden vollständig

    übernommen wird.

    11.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den SHS liegt insbesondere dann vor, wenn (a) der Kunde die ihm vom SHS auf der Grundlage des Vertrages

    überlassenen Gegenstände vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder zerstört, (b) der Kunde mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsraten in Verzug ist, (c) mehrmals Fehlalarme auslöst und damit die

    Notrufzentrale und ggfls. den Bereitschaftsdienst blockiert bzw. in Anspruch nicht.

    11.5. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.

    11.6. Verstirbt der Kunde, gilt der Vertrag mit dem Ende des Monats, in dem der Kunde verstorben ist, als aufgelöst, wenn dem SHS binnen vier (4) Wochen nach dem Versterben (a) der Tod des Kunden schriftlich oder in

    Textform mitgeteilt wurde und (b) die überlassenen Geräte zurückgegeben wurden.

     

    12. Behandlung der Geräte durch den Kunden und Pflicht zur Rückgabe bei Vertragsende

    12.1. Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände schonend und pfleglich zu behandeln.

    12.2. Der Kunde hat die ihm auf der Grundlage des Vertrages überlassenen Geräte nach Vertragsende auf seine Kosten und seine Gefahr an den SHS zurückzugeben. Der Kunde kann die Pflicht zur Rückgabe durch eine

    Rücksendung oder Übergabe an den SHS oder – wenn der SHS einen solchen benennt – an einen Vertreter des SHS erfüllen. Der SHS ist zur Benennung eines Vertreters nicht verpflichtet. Maßgeblich für die Erfüllung der

    Rückgabepflicht ist der Tag, an dem die überlassenen Geräte dem SHS/dem vom SHS benannten Vertreter durch den Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Paketdienstleister) übergeben werden.

    12.3. Gibt der Kunde die ihm überlassenen Geräte nach Beendigung des Vertrages nicht zurück, kann der SHS für die Dauer der Vorenthaltung das vereinbarte Entgelt verlangen.

    12.4. Bei Nichtrückgabe aufgrund Verlusts oder anderer Gründe sowie bei funktionsbeeinträchtigender Beschädigung eines zurückzugebenden Gerätes schuldet der Kunde für die Hausnotruf-Basisstation einen

    Wertersatz von 180,00 Euro und für den Funkfinger 120,00 Euro. Kann der Kunde nachweisen, dass dem SHS durch einen Verlust bzw. eine Beschädigung ein niedrigerer Schaden entstanden ist, schuldet er nur Ersatz für

    diesen niedrigeren Schaden; kann der Kunde nachweisen, dass dem SHS kein Schaden entstanden ist oder er für den entstanden Schaden nicht verantwortlich ist, schuldet er keinen Schadensersatz. Bei einer nicht

    funktionsbeeinträchtigenden Beschädigung hat der Kunde dem SHS die dadurch entstandene Wertminderung zu ersetzen.

     

    13. Haftung des SHS für Schäden

    13.1. Der SHS haftet unbeschränkt

    – bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des SHS, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des SHS beruhen,

    – für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom SHS, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vom SHS beruhen und

    – im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    13.2. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist – wenn kein Fall einer unbeschränkten Haftung gem. Ziffer 13.1. vorliegt – die Haftung vom SHS auf Ersatz von bei Vertragsschluss

    vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung

    das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

    13.3. Im Übrigen ist die Haftung des SHS sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

     

    14. Leistungserbringung durch Dritte für den SHS

    14.1. Der SHS ist berechtigt, sich zur Erfüllung, der ihm gegenüber dem Kunden obliegenden Pflichten Dritter zu bedienen.

    14.2. Der SHS ist berechtigt, vom Kunden überlassene personenbezogene Daten und Schlüssel an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Dritten notwendig ist. Der SHS

    stellt durch vertragliche Vereinbarungen sicher, dass personenbezogene Daten sowie Schlüssel, die er Dritten zum Zwecke der Leistungserbringung überlassen hat, vom Dritten allein für die Zwecke der Erfüllung der

    Pflichten vom SHS nach diesem Vertrag genutzt und nach Beendigung der Beauftragung des Dritten durch den SHS oder bei Ende des zwischen SHS und dem Kunden geschlossenen Vertrag vom Dritten an den SHS

    zurückgegeben bzw. gelöscht werden.

     

    15. Verschiedenes

    15.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seines Rechts aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

    15.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dasselbe gilt, sofern diese AGB eine Lücke enthalten sollten.

     

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SHS Hausnotruf e.K., Cuxhavener Str. 7, 28217 Bremen, Tel.: 0421 247 96 53,

    E-Mail: info@shs-hausnotruf.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über

    Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,

    das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der

    Widerrufsfrist absenden.

     

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der

    Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns

    angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag

    zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung

    verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde

    ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die

    Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die

    Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    a) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den

    Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an: SHS-Hausnotruf, Cuxhavener Str. 7, 28217 Bremen zurückzusenden oder zu übergeben.

    Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

    b) Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

    c) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung

    der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.