Die häufigsten Alterskrankheiten – Definition, Symptome, Behandlung

Seniorin misst Blutdruck Ihres Mannes

In diesem Artikel

Mit zunehmendem Alter ändert sich unser Körper: Organe arbeiten langsamer, das Immunsystem reagiert anders und kleine „Baustellen“ summieren sich. Das bedeutet nicht, dass man im Alter automatisch krank sein muss, aber einige Erkrankungen kommen deutlich häufiger vor. Vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Lungenerkrankungen, Diabetes und Erkrankungen des Bewegungsapparats prägen das Krankheitsbild älterer Menschen. Gleichzeitig steigt das Risiko, mehrere chronische Erkrankungen gleichzeitig zu haben (Multimorbidität). Das macht den Alltag anstrengender und erhöht die Gefahr von Stürzen, Krankenhausaufenthalten und Pflegebedürftigkeit.


In diesem Beitrag zeigen wir, welche Alterskrankheiten besonders häufig sind, warum ältere Menschen anfälliger dafür sind und was man selbst tun kann, um lange möglichst gesund und selbstständig zu bleiben.

Warum sind ältere Menschen anfälliger für Krankheiten?

Mit den Jahren verändern sich fast alle Systeme des Körpers:


  • – Immunsystem: Die Abwehr reagiert langsamer, Infekte verlaufen schwerer, Impfantworten sind schwächer.

  • – Herz und Gefäße: Blutgefäße verlieren Elastizität, Ablagerungen nehmen zu. Herzinfarkt, Schlaganfall und Herzschwäche werden wahrscheinlicher.

  • – Knochen und Gelenke: Knochen werden poröser (Osteoporose), Knorpel nutzt sich ab (Arthrose).

  • – Gehirn und Nerven: Gedächtnis, Reaktionsvermögen und Gleichgewicht lassen nach. Demenz, Parkinson und Sturzgefahr nehmen zu.

  • Lebensstil-Folgen: Jahrzehnte mit Rauchen, wenig Bewegung oder ungesunder Ernährung schlagen sich oft erst im Alter in Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder COPD nieder.


Hinzu kommen soziale Faktoren wie Einsamkeit, Überforderung oder Pflegebedürftigkeit, die Depressionen, Mangelernährung und Vernachlässigung fördern können.


Die gute Nachricht: Viele Risiken lassen sich durch Prävention, Bewegung, gesunde Ernährung, Rauchverzicht und gute medizinische Betreuung deutlich senken.

Alterskrankheiten im Überblick

Arthrose

Arthrose ist eine der häufigsten Alterskrankheiten und betrifft vor allem Knie, Hüften, Hände und Wirbelsäule. Dabei nutzt sich der schützende Gelenkknorpel nach und nach ab, bis Knochen auf Knochen reibt. Schmerzen und Steifigkeit sind die Folge. Viele Betroffene merken zunächst nur gelegentliche Beschwerden bei Belastung, später können selbst kurze Wege oder Treppenstufen zur Herausforderung werden. Früh erkannt und richtig behandelt, lässt sich der Verlauf jedoch oft deutlich verlangsamen und die Lebensqualität lange erhalten.

Symptome

Gelenkschmerzen zunächst nur bei Belastung, später auch in Ruhe
Morgensteifigkeit der Gelenke, „Anlaufschmerzen“ nach dem Aufstehen
Knacken oder Reiben im Gelenk
Schwellung und Überwärmung in entzündlichen Phasen
Eingeschränkte Beweglichkeit und Fehlstellungen im fortgeschrittenen Stadium

Behandlung & Vorbeugung

Arthrose ist derzeit nicht heilbar, aber eine Kombination aus Bewegungstherapie, Gewichtsreduktion und Schmerzbehandlung kann den Verlauf verlangsamen und Beschwerden lindern. Wichtig sind gelenkschonende Sportarten wie Radfahren, Schwimmen oder Aquagymnastik sowie gezieltes Muskeltraining zur Stabilisierung der Gelenke. Ergänzend kommen Schmerzmittel, entzündungshemmende Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel und in Einzelfällen intraartikuläre Injektionen, etwa mit Kortison oder Hyaluronsäure, zum Einsatz. In schweren Stadien kann ein künstliches Gelenk notwendig werden. Vorbeugend sind Normalgewicht, eine knorpelfreundliche Ernährung, ausreichend Bewegung und das Vermeiden von dauerhaften Fehlbelastungen entscheidend.

Alzheimer

Die Alzheimer-Krankheit ist die häufigste Form der Demenz und tritt überwiegend im höheren Lebensalter auf. Sie führt zu einem schleichenden Abbau von Gedächtnis, Orientierung und Alltagskompetenz. Für Angehörige ist der Verlauf oft besonders belastend, weil sich Persönlichkeit und Verhalten des geliebten Menschen verändern können. Alzheimer ist bislang nicht heilbar, doch eine frühe Diagnose und gezielte Unterstützung können dazu beitragen, den Alltag länger selbstständig zu bewältigen und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern.

Symptome

Zunehmende Vergesslichkeit, insbesondere für aktuelle Ereignisse
Wiederholte Fragen oder Erzählungen
Orientierungsprobleme in vertrauter Umgebung
Wortfindungsstörungen und Schwierigkeiten beim Planen oder Organisieren
Persönlichkeitsveränderungen, Reizbarkeit oder Rückzug
Später: Verlust der Alltagsfähigkeiten, Inkontinenz, Pflegebedürftigkeit

Behandlung & Vorbeugung

Die Alzheimer-Krankheit lässt sich nicht heilen, aber Medikamente wie Cholinesterasehemmer oder Memantin können in frühen und mittleren Stadien Symptome vorübergehend lindern. In sehr frühen Stadien stehen inzwischen spezielle Antikörpertherapien wie Lecanemab für ausgewählte Patientengruppen zur Verfügung, die den Krankheitsverlauf etwas verlangsamen können, allerdings mit strengen Kriterien und möglicher Nebenwirkungsgefahr. Entscheidend sind außerdem nicht-medikamentöse Maßnahmen: kognitive Förderung, strukturierter Alltag, Bewegung, soziale Kontakte und eine gute Behandlung von Begleiterkrankungen. Zur Risikoreduktion empfehlen Fachgesellschaften einen gesunden Lebensstil mit geistiger, körperlicher und sozialer Aktivität, Rauchverzicht, Blutdruck- und Diabeteskontrolle sowie einer ausgewogenen Ernährung. Garantieren lässt sich eine Verhinderung der Krankheit jedoch nicht.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie koronare Herzkrankheit, Herzinfarkt oder Herzinsuffizienz gehören in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod. Sie entwickeln sich meist über viele Jahre, oft begünstigt durch erhöhte Blutfette, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen und Bewegungsmangel. Gerade im höheren Lebensalter können schon kleinere Belastungen zu Luftnot und Erschöpfung führen. Ein Warnsignal, das ernst genommen werden sollte.

Symptome

Druck- oder Engegefühl in der Brust (Angina pectoris)
Luftnot bei Belastung oder in Ruhe
Herzrasen, Herzstolpern, Schwindel
Schwellungen an Knöcheln und Unterschenkeln
Leistungsabfall, schnelle Ermüdung
Bei Herzinfarkt: starke Brustschmerzen, kalter Schweiß, Übelkeit, Angstgefühl

Behandlung & Vorbeugung

Die Behandlung richtet sich nach der genauen Diagnose und reicht von Lebensstiländerungen über Medikamente bis hin zu Katheter-Eingriffen und Operationen. Typische Medikamente sind Blutdrucksenker, Cholesterinsenker (Statine), Blutverdünner und herzstärkende Präparate. Bewegungstherapie, Rehabilitation und ein Rauchstopp sind immens wichtig. Vorbeugend sind eine herzgesunde Ernährung (z. B. mediterrane Kost), regelmäßige Bewegung, das Vermeiden von Übergewicht und Nikotin sowie die gute Einstellung von Blutdruck, Blutzucker und Blutfetten entscheidend.

Osteoporose

Osteoporose, im Volksmund auch „Knochenschwund“ genannt, führt zu einer Abnahme der Knochendichte und erhöht das Risiko für Brüche, insbesondere an Wirbelsäule, Hüfte und Handgelenk. Frauen nach der Menopause sind besonders häufig betroffen, aber auch Männer können erkranken. Oft bleibt Osteoporose lange unbemerkt, bis ein vergleichsweise harmloser Sturz zu einem Knochenbruch führt.

Symptome

Spontane oder geringe-traumatische Knochenbrüche (z. B. Wirbelkörper)
Rückenschmerzen, insbesondere im Bereich der Brust- und Lendenwirbelsäule
Abnahme der Körpergröße, Rundrücken („Witwenbuckel“)
Unsicherheit beim Gehen, erhöhte Sturzgefahr

Behandlung & Vorbeugung

Die Therapie kombiniert in der Regel Medikamente, die den Knochenabbau bremsen oder den Knochenaufbau fördern, mit ausreichend Kalzium und Vitamin D. Wichtig sind zudem Muskelaufbau, Gleichgewichtstraining und Sturzprophylaxe in der Wohnung, etwa durch gute Beleuchtung und das Entfernen von Stolperfallen. Vorbeugend sollten bereits in jüngeren Jahren regelmäßige Bewegung, eine kalziumreiche Ernährung, maßvoller Alkoholkonsum und konsequenter Rauchverzicht im Fokus stehen.

Schlaganfall

Ein Schlaganfall entsteht, wenn Teile des Gehirns plötzlich nicht mehr ausreichend durchblutet werden oder eine Hirnblutung auftritt. Es handelt sich immer um einen medizinischen Notfall, bei dem jede Minute zählt, da Nervenzellen unwiederbringlich geschädigt werden können. Schlaganfälle sind eine der häufigsten Ursachen für bleibende Behinderungen im Alter und spielen in der Pflege eine große Rolle.

Symptome

Plötzliche Lähmung oder Taubheit einer Körperseite (Arm, Bein, Gesicht)
Herabhängender Mundwinkel
Sprach- und Verständnisschwierigkeiten
Sehstörungen, Doppelbilder, Gesichtsfeldausfälle
Plötzlicher, heftiger Kopfschmerz (v. a. bei Hirnblutung)
Gangunsicherheit, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen

Behandlung & Vorbeugung

Bei Verdacht auf Schlaganfall gilt: sofort den Notruf 112 wählen. In spezialisierten Stroke Units wird je nach Ursache versucht, das verschlossene Gefäß medikamentös oder mit einem Katheter zu eröffnen oder eine Hirnblutung zu behandeln. Anschließend folgen oft Reha und langfristige Nachsorge. Vorbeugung bedeutet vor allem, Risikofaktoren zu kontrollieren: Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin, Behandlung von Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern, Rauchstopp, gesunde Ernährung, regelmäßige Bewegung und moderater Alkoholkonsum.

Demenz

Demenz ist ein Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen, bei denen Gedächtnis, Orientierung und andere geistige Fähigkeiten nach und nach nachlassen. Neben der Alzheimer-Demenz gibt es vaskuläre Demenzen (durch Durchblutungsstörungen des Gehirns) und Mischformen. Viele Betroffene verlieren im Verlauf die Fähigkeit, ihren Haushalt selbstständig zu führen, was Angehörige und Pflegekräfte stark fordert.

Symptome

Vergesslichkeit und Konzentrationsstörungen
Probleme beim Planen, Organisieren und Durchführen alltäglicher Aufgaben
Sprach- und Wortfindungsstörungen
Orientierungsprobleme in Zeit, Ort und Person
Stimmungsschwankungen, Reizbarkeit, Unruhe oder Apathie
Später: Persönlichkeitsveränderungen und umfassende Pflegebedürftigkeit

Behandlung & Vorbeugung

Die Behandlung richtet sich nach der Demenzform, Ziel ist immer, vorhandene Fähigkeiten so lange wie möglich zu erhalten und Lebensqualität zu sichern. Dazu gehören medikamentöse Therapien (v. a. bei Alzheimer-Typ), strukturierte Tagesabläufe, kognitive Aktivierung, Bewegungsangebote und eine enge Zusammenarbeit von Angehörigen, Hausarzt, Fachärzten und Pflegediensten. Zur Prävention empfehlen Fachleute einen „hirngesunden“ Lebensstil mit geistiger, körperlicher und sozialer Aktivität, guter Blutdruck- und Gefäßkontrolle, Rauchverzicht und ausgewogener Ernährung. Eine vollständige Sicherheit, eine Demenz zu verhindern, gibt es aber nicht.

Diabetes mellitus

Diabetes mellitus Typ 2 wird oft als „Altersdiabetes“ bezeichnet, tritt aber zunehmend auch bei jüngeren Erwachsenen auf. Der Körper reagiert schlechter auf Insulin oder produziert nicht mehr genug davon, sodass der Blutzucker dauerhaft erhöht ist. Unbehandelt schädigt dies Gefäße und Nerven und erhöht das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall, Nieren- und Augenschäden.

Symptome

Starker Durst und häufiges Wasserlassen
Müdigkeit, Leistungsknick
Verschwommenes Sehen
Neigung zu Infektionen (z. B. Harnwege, Haut)
Schlechte Wundheilung, Kribbeln oder Taubheitsgefühle in Füßen und Händen

Behandlung & Vorbeugung

Die Basis der Behandlung bilden Ernährungsumstellung, Gewichtsreduktion und regelmäßige Bewegung. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kommen blutzuckersenkende Tabletten oder Insulin zum Einsatz. Wichtig ist zudem die konsequente Behandlung von Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck und Fettstoffwechselstörungen, um Folgeerkrankungen zu vermeiden. Vorbeugend wirken Normalgewicht, zucker- und fettbewusste Ernährung, wenig gesüßte Getränke, Alltagsbewegung und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen mit Blutzuckerkontrollen.

Parkinson

Die Parkinson-Krankheit ist eine chronische Erkrankung des Nervensystems, bei der bestimmte Nervenzellen im Gehirn nach und nach absterben. Dadurch entsteht ein Mangel des Botenstoffs Dopamin, der für die Steuerung von Bewegungen wichtig ist. Typisch sind langsamer werdende Bewegungen, Zittern und Muskelsteifigkeit. Parkinson betrifft überwiegend ältere Menschen und entwickelt sich schleichend.

Symptome

Ruhetremor (Zittern) vor allem an Händen
Verlangsamte Bewegungen (Bradykinese)
Muskelsteifigkeit (Rigor), „kleinschrittiger Gang“
Unsicherer Stand, erhöhte Sturzgefahr
Leise, monotone Sprache, maskenhaft wirkende Mimik
Häufig zusätzlich: Schlafstörungen, Verstopfung, Depression

Behandlung & Vorbeugung

Parkinson ist bisher nicht heilbar, jedoch gut behandelbar. Kern der Therapie ist die Gabe von Medikamenten, die den Dopaminmangel ausgleichen (z. B. Levodopa, Dopaminagonisten). Ergänzt werden sie durch Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, um Beweglichkeit, Feinmotorik und Sprache möglichst lange zu erhalten. In ausgewählten Fällen kann eine tiefe Hirnstimulation sinnvoll sein. Eine gesicherte Vorbeugung gibt es bislang nicht. Generell empfohlen werden ein gesunder Lebensstil, Bewegung und eine gute Behandlung von Begleiterkrankungen.

COPD

COPD ist eine chronische Lungenerkrankung, bei der die Atemwege dauerhaft verengt und entzündet sind. Die Krankheit entwickelt sich meist über viele Jahre und wird vor allem durch langjähriges Rauchen ausgelöst. Typisch sind Husten, Auswurf und Atemnot. Zunächst bei Belastung, später schon in Ruhe. COPD zählt weltweit zu den führenden Volkskrankheiten und geht häufig mit eingeschränkter Belastbarkeit und Pflegebedürftigkeit einher.

Symptome

Chronischer Husten („Raucherhusten“)
Auswurf, besonders morgens
Atemnot bei Belastung, später auch in Ruhe
Pfeifende oder brummende Atemgeräusche
Häufige Bronchitis- oder Lungenentzündungen
Müdigkeit, Gewichtsverlust im Spätstadium

Behandlung & Vorbeugung

Die wichtigste Maßnahme ist konsequenter Rauchstopp. Ohne ihn greifen andere Therapien nur eingeschränkt. Zusätzlich werden bronchienerweiternde und entzündungshemmende Medikamente meist als Inhalationen eingesetzt. Lungensport, Atemphysiotherapie und Impfungen gegen Grippe und Pneumokokken helfen, Exazerbationen zu vermeiden und die Belastbarkeit zu steigern. In schweren Fällen kann eine Langzeit-Sauerstofftherapie notwendig sein. Zur Vorbeugung gehören Rauchfreiheit, Vermeiden von Feinstaub und Schadstoffen sowie eine frühzeitige Behandlung von Atemwegsinfekten.

Schlafstörung

Schlafstörungen sind im Alter weit verbreitet und reichen von Einschlafproblemen über häufiges nächtliches Erwachen bis hin zu frühmorgendlichem Aufwachen. Häufig stecken körperliche Erkrankungen, Schmerzen, Medikamente oder psychische Belastungen dahinter. Dauerhaft schlechter Schlaf beeinträchtigt Leistungsfähigkeit, Stimmung, Konzentration und kann Stürze sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen.

Symptome

Schwierigkeiten beim Einschlafen
Häufiges nächtliches Aufwachen
Frühes Erwachen ohne erneutes Einschlafen
Nicht-erholsamer Schlaf trotz ausreichender Schlafdauer
Tagesmüdigkeit, Reizbarkeit, Konzentrationsstörungen

Behandlung & Vorbeugung

Die Behandlung richtet sich nach der Ursache: Zunächst sollte immer geprüft werden, ob Erkrankungen (z. B. Schmerzen, Herz- oder Lungenerkrankungen, nächtliche Atemaussetzer) oder Medikamente den Schlaf stören. Oft helfen schon Maßnahmen der Schlafhygiene: regelmäßige Schlafenszeiten, ruhige Schlafumgebung, Verzicht auf Koffein und schwere Mahlzeiten am Abend, Bewegung am Tag und der bewusste Umgang mit Bildschirmzeit. Kurzfristig können schlafanstoßende Medikamente sinnvoll sein, bei älteren Menschen aber nur mit großer Vorsicht wegen Sturz- und Verwirrtheitsrisiko. Entspannungstechniken, verhaltenstherapeutische Ansätze und eine gute Behandlung von Depression oder Angststörungen wirken häufig nachhaltiger.

Chronische Wunden

Chronische Wunden sind Wunden, die trotz fachgerechter Behandlung innerhalb von acht bis zwölf Wochen nicht abheilen. Häufig treten sie bei älteren Menschen auf, etwa als Folge von Durchblutungsstörungen, Diabetes oder lang anhaltendem Druck auf bestimmte Körperstellen (Dekubitus). Sie bedeuten Schmerzen, Infektionsrisiko und oft einen erheblichen Pflegeaufwand.

Symptome

Wunden, die über Wochen oder Monate nicht zuheilen
Rötung, Schwellung, Schmerzen im Wundbereich
Möglicher Geruch oder nässende Beläge
Zeichen einer Infektion (Wärme, Eiter, Fieber)
Eingeschränkte Mobilität, Angst vor Verbandwechseln

Behandlung & Vorbeugung

Die Behandlung chronischer Wunden erfordert ein strukturiertes Wundmanagement: Reinigung, passende moderne Wundauflagen, ggf. Entfernung abgestorbenen Gewebes (Debridement) sowie eine konsequente Behandlung der Ursache, etwa bessere Blutzuckereinstellung, Verbesserung der Durchblutung oder Druckentlastung bei Dekubitus. Schmerztherapie und eine gute Einbindung von Pflegekräften und Wundexperten sind zentral. Vorbeugend helfen eine sorgfältige Hautpflege, regelmäßige Lagerungswechsel bei immobilen Personen, das Tragen von entlastendem Schuhwerk und eine gute Behandlung von Grunderkrankungen wie Diabetes und arterieller Verschlusskrankheit.

Depression

Depressionen werden im Alter häufig übersehen, weil Beschwerden fälschlicherweise als „normale Alterserscheinung“ abgetan werden. Tatsächlich handelt es sich um eine ernsthafte Erkrankung, die das Denken, Fühlen und Handeln beeinflusst. Auslöser können körperliche Erkrankungen, Einsamkeit, der Verlust von Partnern oder die Umstellung in den Ruhestand sein.

Symptome

Anhaltende Niedergeschlagenheit oder innere Leere
Interessenverlust, Rückzug von früheren Hobbys
Schlafstörungen, Appetitveränderungen
Antriebslosigkeit oder innere Unruhe
Konzentrations- und Entscheidungsprobleme
Gefühle von Wertlosigkeit, Schuld, Hoffnungslosigkeit
In schweren Fällen Suizidgedanken (immer ein Notfall)

Behandlung & Vorbeugung

Depressionen sind gut behandelbar. Häufig werden Psychotherapie (z. B. kognitive Verhaltenstherapie) und Antidepressiva kombiniert, wobei im höheren Alter besonders auf Dosierung und Wechselwirkungen geachtet wird. Wichtig sind außerdem Aktivierung, Tagesstruktur, soziale Kontakte und der Einbezug von Angehörigen. Vorbeugend wirken stabile soziale Beziehungen, regelmäßige Bewegung, sinnstiftende Aktivitäten und ein frühzeitiges Aufsuchen professioneller Hilfe, wenn depressive Symptome auftreten.

Krebs

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für verschiedene Krebsarten deutlich an, etwa für Brust-, Prostata-, Darm- oder Lungenkrebs. Dank moderner Diagnostik und Therapie haben sich die Überlebenschancen bei vielen Tumorarten verbessert. Entscheidend ist jedoch eine frühe Erkennung, bevor der Tumor gestreut hat. Für ältere Patientinnen und Patienten spielt zudem die Abstimmung von Krebstherapie und bestehenden Vorerkrankungen eine große Rolle.

Symptome

Die Symptome hängen stark von der Tumorart ab, mögliche Warnzeichen sind:
Ungewollter Gewichtsverlust
Anhaltende Müdigkeit, Leistungsknick
Tastbare Knoten oder Verhärtungen
Länger anhaltender Husten, Blut im Auswurf
Blut im Stuhl oder Urin
Veränderungen von Muttermalen oder Hautstellen

Behandlung & Vorbeugung

Krebsbehandlungen umfassen je nach Art und Stadium Operationen, Strahlen- und Chemotherapie, Immuntherapien oder zielgerichtete Medikamente. Bei älteren Menschen werden Therapieziele und -intensität individuell an Gesundheitszustand und Lebensqualität angepasst. Vorbeugend sind Nichtrauchen, mäßiger Alkoholkonsum, Sonnenschutz, Normalgewicht, Bewegung und eine abwechslungsreiche Ernährung wichtig. Zudem sollten gesetzliche Früherkennungsangebote, wie Darmspiegelungen, Mammografie, Hautkrebsscreening oder Prostata-Untersuchungen, konsequent genutzt werden.

Inkontinenz

Harn- und Stuhlinkontinenz sind Tabuthemen, von denen viele ältere Menschen betroffen sind. Die Angst vor „Unfällen“ führt oft zu Rückzug und Scham, obwohl es heute viele Behandlungsmöglichkeiten und Hilfsmittel gibt. Inkontinenz ist keine „normale“ Alterserscheinung, sondern ein eigenes Krankheitsbild, das ernst genommen werden sollte.

Symptome

Unwillkürlicher Harnverlust beim Husten, Niesen oder Lachen
Plötzlicher, starker Harndrang mit oder ohne Urinverlust
Häufiges Wasserlassen, auch nachts
Gefühl unvollständiger Blasenentleerung
In schweren Fällen Stuhlverlust oder Verschmutzung der Wäsche

Behandlung & Vorbeugung

Je nach Form der Inkontinenz kommen Beckenbodentraining, Blasen- oder Toilettentraining, Medikamente, Hilfsmittel (Vorlagen, Inkontinenzhosen) und operative Verfahren infrage. Wichtig ist eine gründliche Diagnostik, um Ursachen wie Prostatavergrößerung, neurologische Erkrankungen oder Medikamente zu erkennen. Vorbeugend helfen Normalgewicht, der Verzicht auf übermäßiges Pressen beim Stuhlgang, Beckenbodentraining, etwa nach Geburten, sowie eine frühzeitige Behandlung von Blasen- und Prostatabeschwerden.

Hör- & Sehstörungen

Hör- und Sehvermögen lassen im Alter häufig nach. Altersbedingte Schwerhörigkeit (Presbyakusis) und Augenkrankheiten wie Grauer Star oder Makuladegeneration schränken die Selbstständigkeit stark ein und erhöhen das Risiko für Stürze, soziale Isolation und Demenz. Dabei lassen sich viele Einschränkungen durch Hilfsmittel und Therapien deutlich verbessern.

Symptome

Schwierigkeiten, Gesprächen zu folgen, insbesondere bei Hintergrundgeräuschen
Häufiges Nachfragen, lauter Fernseher
Verschwommenes oder verzerrtes Sehen
Blendempfindlichkeit, Probleme beim Lesen
Stolpern, Unsicherheit beim Gehen, insbesondere in der Dämmerung

Behandlung & Vorbeugung

Bei Hörstörungen helfen Hörgeräte, in schwereren Fällen Cochlea-Implantate und Hörtraining. Sehprobleme werden je nach Ursache mit Brillen, Kontaktlinsen, Augenmedikamenten oder Operationen (z. B. Star-OP) behandelt. Bei Makuladegeneration kommen spezielle Spritzen ins Auge infrage. Vorbeugend sind Lärmschutz, regelmäßige HNO- und Augenarztkontrollen, Rauchverzicht, Sonnenschutz für die Augen und eine gefäßgesunde Lebensweise wichtig.

Bluthochdruck

Bluthochdruck gilt als „stiller Killer“, weil er über viele Jahre keine Beschwerden macht und doch Blutgefäße und Organe schädigt. Im Alter nimmt seine Häufigkeit deutlich zu. Unbehandelt erhöht Hypertonie das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzschwäche, Nierenschäden und Demenz erheblich.

Symptome

Oft keine Beschwerden
Gelegentlich Kopfschmerzen, Schwindel, Ohrensausen
Kurzatmigkeit bei Belastung
Innere Unruhe, Herzklopfen

Behandlung & Vorbeugung

Bluthochdruck wird mit Lebensstilmaßnahmen und falls nötig blutdrucksenkenden Medikamenten behandelt. Empfehlenswert sind Gewichtsreduktion, salzarme Ernährung, Alkohol in Maßen, regelmäßige körperliche Aktivität und Rauchverzicht. Viele Patientinnen und Patienten benötigen zusätzlich Medikamente wie ACE-Hemmer, Betablocker, Kalziumantagonisten oder Diuretika. Regelmäßige Blutdruckmessungen zu Hause und beim Arzt erleichtern eine gute Einstellung. Vorbeugend gelten die gleichen Maßnahmen – je früher im Leben begonnen wird, desto besser.

Multiple Sklerose

Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, bei der das Immunsystem Nervenhüllen (Myelin) angreift. Sie beginnt häufig im jüngeren Erwachsenenalter, begleitet Betroffene aber oft lebenslang und wird damit im Alter zu einem wichtigen Faktor für Mobilität und Selbstständigkeit. Der Verlauf ist sehr unterschiedlich: von leichten Schüben mit weitgehender Erholung bis hin zu progredienten Verläufen mit zunehmender Behinderung.

Symptome

Sehstörungen (z. B. Verschwommensehen, Doppelbilder)
Gefühlsstörungen, Kribbeln, Taubheitsgefühle
Muskelschwäche, Spastik, Gangstörungen
Koordinationsprobleme, Schwindel
Blasen- und Darmstörungen
Ausgeprägte Müdigkeit (Fatigue), kognitive Probleme

Behandlung & Vorbeugung

MS ist nicht heilbar, aber es gibt heute zahlreiche verlaufsmodifizierende Therapien, die die Schubrate und Krankheitsaktivität senken können. In akuten Schüben werden meist hochdosierte Kortisoninfusionen eingesetzt. Ergänzend sind Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hilfsmittelversorgung und psychosoziale Unterstützung wichtig. Eine spezifische Vorbeugung existiert nicht, aber experts empfehlen, bekannte Risikofaktoren wie Rauchen zu vermeiden und Vitamin-D-Mangel zu behandeln.

Rheuma

Unter „Rheuma“ werden viele Erkrankungen zusammengefasst, die Gelenke, Sehnen, Muskeln oder Bindegewebe betreffen. Am bekanntesten ist die rheumatoide Arthritis – eine Autoimmunerkrankung, bei der das Immunsystem Gelenke angreift. Sie kann in jedem Alter auftreten, zeigt sich aber im höheren Lebensalter oft besonders ausgeprägt und führt ohne Behandlung zu Gelenkzerstörungen und Schmerzen.

Symptome

Schmerzhafte, geschwollene und überwärmte Gelenke
Morgensteifigkeit
, die länger als 30 Minuten anhält
Symmetrischer Befall kleiner Gelenke (Finger, Zehen)
Erschöpfung, leichtes Fieber, Gewichtsverlust
Später Fehlstellungen und Funktionsverlust der Gelenke

Behandlung & Vorbeugung

Die heutige Rheumatherapie setzt auf frühzeitige und konsequente Behandlung mit sogenannten krankheitsmodifizierenden Medikamenten (DMARDs), um Gelenkschäden zu verhindern. Dazu gehören klassische Basistherapeutika und moderne Biologika sowie zielgerichtete Medikamente. Schmerzmittel und kurzfristige Kortison-Gaben können akute Entzündungen lindern. Ergänzend sind Physiotherapie, Ergotherapie, gelenkschonende Bewegung und eine entzündungsarme Ernährung sinnvoll. Eine spezifische Vorbeugung der rheumatoiden Arthritis ist nicht bekannt. Ein gesunder Lebensstil, Rauchverzicht und Normalgewicht werden dennoch empfohlen, um das Risiko zu senken und Begleiterkrankungen vorzubeugen.

Wie ein Hausnotruf im Alltag unterstützen kann

Bei vielen Alterskrankheiten steigt die Angst vor Stürzen oder plötzlichen Notfällen zu Hause. Gerade wenn:

  • – das Risiko für Schlaganfall, Herzinfarkt oder Sturz erhöht ist
  • – bereits eine chronische Erkrankung wie Herzschwäche, COPD, Parkinson oder Osteoporose vorliegt
  • – Angehörige nicht ständig vor Ort sein können,

kann ein Hausnotrufsystem ein sinnvoller Helfer sein.


Er liefert: 

  • Schnelle Hilfe auf Knopfdruck – im Notfall wird rund um die Uhr eine Hilfezentrale erreicht.

  • Mehr Selbstständigkeit – Betroffene können länger zu Hause leben, ohne sich „ausgeliefert“ zu fühlen.

  • Entlastung für Angehörige – das Wissen, dass im Ernstfall jemand reagiert, nimmt Druck und Sorgen.


Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft ist es wichtig, medizinische Versorgung, Prävention und technische Unterstützung wie den Hausnotruf sinnvoll zu kombinieren, damit Menschen mit Alterskrankheiten möglichst lange sicher, selbstbestimmt und zu Hause leben können.

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AGB und Widerrufsbelehrung

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem SHS – Hausnotruf e.K. – (nachstehend der „SHS“) und dem Kunden (nachfolgend der „Kunde“).

1.2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss und Vertragsbeginn

2.1. Angebote vom SHS sind freibleibend. Der Vertrag kommt nicht schon durch Bestellung des Kunden, die die für eine Vertragserfüllung notwendigen Angaben vollständig enthalten muss, zustande, sondern erst mit der Annahme dieser Bestellung durch den SHS binnen zwei (2) Wochen nach Bestellung. Der SHS wird die Annahme der Bestellung schriftlich oder durch Beginn der Ausführung der vom Kunden bestellten Leistung(en) erklären.

2.2. Bestellt der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Weg (z.B. über die Internetseite https://www.shsnord.de/antrag/ oder über ein entsprechendes Angebot eines Dritten), wird der SHS den Zugang der Bestellung bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt auch in diesem Fall binnen zwei (2) Wochen ab Bestellung durch den SHS schriftlich oder durch den Beginn der Ausführung der vom Kunden bestellten Leistung(en).

2.3. Der zwischen dem SHS und dem Kunden vereinbarte Vertrag beginnt mit dem Tag, an dem die dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte (Hausnotrufgerät und – sofern vereinbart – weitere Geräte) in Betrieb genommen werden.

  1. Leistungen durch den SHS

3.1. Der SHS ist ein anerkannter Leistungserbringer für die Pflegekassen. Die vom SHS zur Verfügung gestellten Hausnotrufgeräte und sowie der Betrieb der Hausnotruf-Service-Zentrale entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, den Anforderungen der Pflegeversicherungen und dem Pflegehilfsmittelkatalog.

3.2 Das vom SHS an den Kunden vermietete und von diesen an ein Telefonnetz anzuschließende Hausnotrufgerät mit portablem Handsender (sogenannter „Funkfinger“), wird vom SHS so konfiguriert und eingerichtet, dass es sich mit der Hausnotruf-Service-Zentrale verbindet.

3.4. Die Hausnotruf-Service-Zentrale wird im Auftrag des SHS von einem Dritten betrieben. Im Bedarfsfall kann der Kunde an diese einen Notruf absetzen. Die Hausnotruf-Service-Zentrale ist an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr erreichbar. Beim Auslösen eines Notrufs durch den Kunden wird automatisch eine Wechselsprechverbindung mit der Hausnotruf-Service-Zentrale über das Hausnotrufgerät hergestellt. Die Zentrale vermittelt entsprechend des Gespräches mit dem Kunden sowie sonstiger Umstände rasche und angemessene Hilfeleistung.

3.5. Damit die Hausnotruf-Service-Zentrale Notrufe des Kunden entgegennehmen und eine angemessene, der Notrufsituation entsprechende Hilfestellung leisten kann, wird der SHS der Hausnotruf-Service-Zentrale die vom Kunden der Bestellung angegebenen personenbezogene Daten in dem für die Leistungserbringung notwendigen Umgang weitergeben.

3.6. Der SHS und die Hausnotruf-Service-Zentrale können die vom Kunden gewünschten Maßnahmen nur einleiten, wen die vom Kunden mitgeteilten Angaben zutreffend sind. Der Kunde muss daher den SHS unverzüglich informieren, wenn die von ihm mitgeteilten Angaben, insbesondere die Angaben zu seinem Wohnort, seinem Gesundheitszustand oder den Kontaktdaten der im Notfall zu benachrichtigen Personen nicht mehr aktuell sind.

  1. Optionale Leistungen „Tagestaste“/„Rundumpaket“/ „Mobiler Hausnotruf (3in1)“/ „Notruf Watch“

4.1. Optional und nur soweit im Einzelfall vereinbart, erbringt der SHS gegenüber dem Kunden die Leistungen „Tagestaste“/ „Rundumpaket“ “/ „Mobiler Hausnotruf (3in1)“ oder „Notruf Watch“.

4.2. Ist die Leistung „Tagestaste“ vereinbart, wird automatisch ein Notruf an die Hausnotruf-Service-Zentrale ausgelöst, wenn der Kunde über einen Zeitraum von 24 Stunden keinen aktiven Alarm auslöst. Dem Kunden ist bekannt, dass der Alarm automatisch abgesetzt wird und wie ein Notfall behandelt wird. Kosten die dadurch entstehen können, abliegen dem Kunden.

4.3. Ist die Leistung „Rundumpaket“ vereinbart, übernimmt der SHS oder Dritte Beauftragte einen Bereitschaftsdienst, der dem Kunden bei Vorliegen eines Notfalls zur Verfügung steht. Der SHS bemüht sich in einem Notfall um eine schnellstmögliche Anfahrt zum Kunden. Die konkrete Dauer der Anfahrtszeit hängt von Faktoren ab, die der SHS nicht garantieren kann. Daher kann vom SHS – auch in der konkreten Notfallsituation – kein fester Zeitrahmen angegeben werden.

4.4. Die Durchführung von Rettungs- und Ersthilfe-Maßnahmen durch den SHS ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der SHS ist berechtigt, unmittelbar Rettungskräfte zu alarmieren, wenn eine ernsthafte Gefahr für den Kunden nicht ausgeschlossen werden kann.

4.4. Im Falle der Vereinbarung der Leistung „Rundumpaket“ verpflichtet sich der Kunde – soweit es ihm nicht durch Verträge mit Dritten (z.B. Mietvertrag) oder sonst verboten ist –, dem SHS einen Wohnungsschlüssel und – soweit für den Zutritt zur Wohnung notwendig – einen Haustürschlüssel zu übergeben. Der Kunde berechtigt den SHS die übergebenen Schlüssel zu nutzen, um im Notfall die Wohnung zu betreten oder den Rettungskräften/der Polizei den Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Der SHS darf die Schlüssel nicht für andere Zwecke verwenden.

4.5. Für die Inanspruchnahme der Leistung: Mobilen Hausnotrufs (3in1) oder der Notruf Watch gelten die hier vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Vertragsparteien erklären sich mit den AGB einverstanden und verpflichten sich zu deren Einhaltung. Für das sachgerechte Funktionieren und Zustandekommen eines Notrufs ist eine erfolgreiche GSM-Abdeckung erforderlich. Die Verfügbarkeit und Qualität der GSM-Abdeckung sowie der Empfang zur GSM-Station liegen nicht im Ermessen des SHS oder der Hausnotruf-Service-Zentrale. Für alle eingehenden Notrufe wird der SHS die im Vorfeld vereinbarten Hilfsmaßnahmen einleiten. Der SHS oder die Hausnotruf-Service-Zentrale sind nicht verantwortlich für die Ortung und Auffindung der Kunden im Falle eines Alarms. Sie können jedoch anhand der zur Verfügung stehenden Informationen, falls dies möglich ist Hilfestellungen bieten. Für Notrufe außerhalb Deutschlands trägt der SHS keine Haftung.

  1. Telefon- und Stromnetz: Vorhalten von Anschlüssen durch Kunden, Kosten, Netzstörungen

5.1. Das Hausnotrufgerät ist standardisiert und benötigt für seinen Betrieb einen Stromanschluss (übliche Netzspannung von 230 V), einen Anschluss an das öffentliche Telefonnetz, eine funktionierende TAE-Telefonanschlussdose sowie ein betriebsbereites Telefongerät. Der SHS ist nicht verpflichtet, von diesen Spezifikationen abweichende Geräte zur Verfügung zu stellen, es sei denn der SHS hat sich nach Anfrage des Kunden im Einzelfall bereit erklärt, solche Geräte anstelle von Standardgeräten zur Verfügung zu stellen.

5.2. Notrufe sowie Test-Notrufe werden vom Hausnotrufgerät des Kunden abgesetzt. Für die Bereithaltung des Telefonanschlusses sowie für den Aufbau einer Verbindung zur Hausnotruf-Service-Zentrale können dem Kunden Kosten gemäß des zwischen ihm und dem Anbieter seines Telefonanschlusses geschlossenen Vertrages entstehen. Diese Kosten werden vom SHS nicht übernommen.

5.3. Das Hausnotrufgerät benötigt für seinen Betrieb Strom. Der Stromanschluss ist vom Kunden vorzuhalten. Die hierfür anfallenden Kosten richten sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und seinem Stromanbieter. Diese Kosten werden vom SHS nicht übernommen, können aber eigenständig vom Kunden bei seiner eigenen Kranken/-Pflegekasse beantragt werden. Die Kranken/-Pflegekasse überprüft im Einzelfall und kann sich an den anfallenden Stromkosten für Hausnotrufgerät beteiligen.

5.4. Ausfälle und Störungen des Gerätes/der Geräte oder sowie Ausfälle und Störungen im Telefonnetz sowie des Telefonanschlusses des Kunden können die Übermittlung von Meldungen sowohl zur Zentrale als auch zu Hilfe leistenden Stellen erschweren oder verhindern. Dem Kunden wird daher empfohlen, die Funktionsfähigkeit des Hausnotrufgerätes regelmäßig zu überprüfen und etwaige Störungen der Hausnotruf-Service Zentrale unverzüglich mitzuteilen. Zum Zwecke der Überprüfung ist der Kunde berechtigt, ein Mal im Monat einen Testnotruf abzusetzen (Testalarm). Für diesen Testalarm berechnet der SHS dem Kunden keine Kosten, wenn der Kunde umgehend nach Verbindungsaufbau der Hausnotruf-Service-Zentrale mitteilt, dass er einen Testalarm durchführt. Auch für Fehlalarme, die umgehend nach Verbindungsaufbau der Hausnotruf-Service Zentrale mittgeteilt werden entstehen keine Kosten, es sei den, der Fehlalarm führt zu Zusatzkosten wie z.B. Kosten für den Rettungsdienst. Diese Kosten trägt der Kunde und werden nicht vom SHS übernommen.

  1. Einweisung durch den SHS; Betrieb des Hausnotrufgerätes; Sonstige Geräte

6.1. Der Kunde wird in die Bedienung des Hausnotrufgeräts durch den SHS oder einen vom SHS beauftragten Vertragspartner eingewiesen.

6.2. Für die Erstinbetriebnahme sind vom Kunden über das Hausnotrufgerät sowie gelieferte Zusatzgeräte erfolgende Test-Notrufe an die die Hausnotruf-Service-Zentrale durchzuführen.

6.3. Die Sicherstellung, dass vom Kunden zwischen den Telefonanschluss und das Hausnotrufgerät angeschlossene andere Geräte (insbesondere Telefone, Router) den Betrieb des Hausnotrufgerätes nicht beeinträchtigen, obliegt dem Kunden.

  1. Verfahren bei Notrufen; Kosten bei falschen oder irrtümlich ausgelösten Notrufen

7.1. Geht bei der Hausnotruf-Service-Zentrale ein Notruf ein, leitet diese die vom Kunden gewünschten Aktivitäten ein, wie z.B. die Alarmierung einer vom Kunden benannten Bezugsperson, eines Pflegedienstes oder anderen Hilfeleistern. Ist aufgrund der konkreten Umstände des Notrufs eine mögliche Lebensgefahr für den Kunden nicht auszuschließen oder kann die Hausnotruf-Service-Zentrale weder eine Bezugsperson noch einen vom Kunden benannten Pflegedienst oder anderen Hilfeleister erreichen, ist die Hausnotruf-Service-Zentrale vom Kunden beauftragt und berechtigt unter Auslassung der vereinbarten Notrufverfolgungsliste sofort die zuständige Rettungsleitstelle zu benachrichtigen. Etwaige Kosten eines Rettungseinsatzes werden vom SHS nicht übernommen.

7.2. Die Hausnotruf-Service-Zentrale wird im Falle eines Notrufes versuchen, die vom Kunden angegebenen Bezugspersonen in der vom Kunden angegebenen Reihenfolge zu erreichen und benachrichtigt die erste erreichbare Bezugsperson von dem Notfall. Weitere Bezugspersonen werden von der Hausnotruf-Service-Zentrale nicht benachrichtigt. Die erreichte Bezugsperson, ist für alle weiterführenden Hilfsmaßnahmen verantwortlich.

7.3. Infolge falsch oder irrtümlich ausgelösten Alarmen oder Testalarmen (Ziffer 5.4.), die der Kunde nicht als solche kenntlich macht, können Kosten entstehen. Entstehen Kosten, wie z.B. der Einsatz eines Hilfeleisters, gehen diese zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt den SHS von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz solcher Kosten frei.

  1. Zutritt zur Wohnung des Kunden

Den zum Zweck der Notfallverfolgung beauftragten Personen gestattet der Kunde hiermit ausdrücklich den Zutritt zu seiner Wohnung. Soweit nach pflichtgemäßer Abwägung aller erkennbaren Umstände keine geeignetere Möglichkeit des raschen Zutritts besteht, sind die beauftragten Personen berechtigt, die Wohnung im Notfall gewaltsam auf Kosten des Kunden zu öffnen.

  1. Entgelte; Fälligkeit; Entgeltanpassung

9.1. Für die Hausnotruf-Service-Dienstleistungen hat der SHS gegen den Kunden den Anspruch auf Zahlung der in der Hausnotruf-Service-Vereinbarung genannten monatlichen Vergütung. Werden die dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte nicht am ersten Tag eines Monats in Betrieb genommen, hat SHS gegen den Kunden nur einen Anspruch auf anteilige Vergütung für den Monat, in dem die Geräte in Betrieb genommen wurden und damit die Versorgung des Kunden durch den SHS aufgenommen wurde. Dieser Anspruch auf anteilige Vergütung ist wie folgt zu berechnen: Monatsentgelt / Gesamtzahl der Tage des Monats x Tage des Monats, an denen Versorgung erfolgt ist.

9.2. Das vom Kunden geschuldete monatliche Entgelt (d.h.: das nicht von der Pflegekasse übernommene Entgelt) ist im Voraus zum ersten Tag des jeweiligen Monats fällig und wird nach Wahl des Kunden durch Überweisung oder durch Einzug aufgrund eines dem SHS wirksam erteilen SEPA-Lastschriftmandates beglichen.

9.3. Einmalig fällig werdende Entgelte (etwa solche für Sonderzubehör oder Anfahrtspauschalen) werden jeweils unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig.

9.4. Die Zahlungspflichten des Kunden entfallen, sofern und soweit die Pflegekasse des Kunden die Kosten übernimmt (Ziffer 10.1) und dem SHS ein Anspruch gegen die Pflegekasse zusteht.

9.5. Ist dem SHS vom Kunde oder von einem Dritten im Auftrag des Kunden ein SEPA-Lastschriftmandat für ein Konto erteilt worden, hat der Kunde für die Deckung dieses Kontos zu sorgen. Dem SHS entstandene Kosten für Rücklastschriften trägt der Kunde.

9.6. Der SHS ist bei anfallenden Mehrkosten berechtigt, das monatliche Entgelt schriftlich oder in Textform unter Einhaltung einer Frist von vier (4) Wochen zum Anfang eines Kalendermonats nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Bei sinkenden Kosten sind die Entgelte vom SHS nach billigem Ermessen herabzusetzen. Macht der SHS ein Erhöhungsverlangen geltend, steht dem Kunden unter den Voraussetzungen der Ziffer 11.4. ein sonderkündigungsrecht zu.

  1. Voraussetzung der Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse; Mitwirkung des Kunden

10.1. Die Kostenübernahme der Pflegekasse setzt einen Antrag durch den SHS für den Kunden und die Mitwirkung des Kunden voraus. Wirkt der Kunde nicht mit, wird die Pflegekasse des Kunden keine Kosten übernehmen.

10.2. Der Kunde wird durch den SHS durch auf der Internetseite des SHS bereitgehaltene Videos sowie durch geschulte und fachlich qualifizierte Personen vor der Versorgung mit dem Hausnotrufsystem umfassend beraten und in die Bedienung der Geräte einweisen. Die umfassende Beratung sowie die Einweisung ist der Pflegekasse des Kunden durch den SHS nachzuweisen. Den Nachweis kann der SHS jeweils nur erbringen, wenn der Kunde die Durchführung der tatsächlich erfolgten umfassenden Beratung und der Einweisung in die Bedienung der Geräte, bestätigt. Auf die inhaltliche Gestaltung der Formulare hat der SHS keinen Einfluss.

10.3. Der Kunde ist daher verpflichtet, dem SHS die Durchführung der umfassenden Beratung über die und Mehrkostendokumentation gemäß § 127 Absatz 5 SGB V sowie den Empfang und die Einweisung auf den vom SHS nach den Vorgaben der Pflegekassen dem Kunden übermittelten Formularen zu bestätigen.

  1. Laufzeit und Beendigung des Vertrages, insbes. Kündigung

11.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

11.2 Der SHS und der Kunde können jeweils den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.

11.3 Macht der SHS ein Verlangen auf Erhöhung des monatlichen Entgelts geltend, kann der Kunde den Vertrag binnen zwei (2) Wochen nach Erhalt des Preiserhöhungsverlangens zum Ablauf des letzten Monats vor dem Zeitraum kündigen, ab dem das erhöhte Entgelt nach der Mitteilung durch den SHS gelten soll. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn auch das erhöhte Entgelt von der Pflegekasse des Kunden vollständig übernommen wird.

11.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den SHS liegt insbesondere dann vor, wenn (a) der Kunde die ihm vom SHS auf der Grundlage des Vertrages überlassenen Gegenstände vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder zerstört, (b) der Kunde mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsraten in Verzug ist, (c) mehrmals Fehlalarme auslöst und damit die Notrufzentrale und ggfls. den Bereitschaftsdienst blockiert bzw. in Anspruch nicht.

11.5. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.

11.6. Verstirbt der Kunde, gilt der Vertrag mit dem Ende des Monats, in dem der Kunde verstorben ist, als aufgelöst, wenn dem SHS binnen vier (4) Wochen nach dem Versterben (a) der Tod des Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt wurde und (b) die überlassenen Geräte zurückgegeben wurden.

  1. Behandlung der Geräte durch den Kunden und Pflicht zur Rückgabe bei Vertragsende

12.1. Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände schonend und pfleglich zu behandeln.

12.2. Der Kunde hat die ihm auf der Grundlage des Vertrages überlassenen Geräte nach Vertragsende auf seine Kosten und seine Gefahr an den SHS zurückzugeben. Der Kunde kann die Pflicht zur Rückgabe durch eine Rücksendung oder Übergabe an den SHS oder – wenn der SHS einen solchen benennt – an einen Vertreter des SHS erfüllen. Der SHS ist zur Benennung eines Vertreters nicht verpflichtet. Maßgeblich für die Erfüllung der Rückgabepflicht ist der Tag, an dem die überlassenen Geräte dem SHS/dem vom SHS benannten Vertreter durch den Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Paketdienstleister) übergeben werden.

12.3. Gibt der Kunde die ihm überlassenen Geräte nach Beendigung des Vertrages nicht zurück, kann der SHS für die Dauer der Vorenthaltung das vereinbarte Entgelt verlangen.

12.4. Bei Nichtrückgabe aufgrund Verlusts oder anderer Gründe sowie bei funktionsbeeinträchtigender Beschädigung eines zurückzugebenden Gerätes schuldet der Kunde für die Hausnotruf-Basisstation einen Wertersatz von 180,00 Euro und für den Funkfinger 120,00 Euro. Kann der Kunde nachweisen, dass dem SHS durch einen Verlust bzw. eine Beschädigung ein niedrigerer Schaden entstanden ist, schuldet er nur Ersatz für diesen niedrigeren Schaden; kann der Kunde nachweisen, dass dem SHS kein Schaden entstanden ist oder er für den entstanden Schaden nicht verantwortlich ist, schuldet er keinen Schadensersatz. Bei einer nicht funktionsbeeinträchtigenden Beschädigung hat der Kunde dem SHS die dadurch entstandene Wertminderung zu ersetzen.

  1. Haftung des SHS für Schäden

13.1. Der SHS haftet unbeschränkt – bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des SHS, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des SHS beruhen, – für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom SHS, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vom SHS beruhen und – im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist – wenn kein Fall einer unbeschränkten Haftung gem. Ziffer 13.1. vorliegt – die Haftung vom SHS auf Ersatz von bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3. Im Übrigen ist die Haftung des SHS sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

  1. Leistungserbringung durch Dritte für den SHS

14.1. Der SHS ist berechtigt, sich zur Erfüllung, der ihm gegenüber dem Kunden obliegenden Pflichten Dritter zu bedienen.

14.2. Der SHS ist berechtigt, vom Kunden überlassene personenbezogene Daten und Schlüssel an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Dritten notwendig ist. Der SHS stellt durch vertragliche Vereinbarungen sicher, dass personenbezogene Daten sowie Schlüssel, die er Dritten zum Zwecke der Leistungserbringung überlassen hat, vom Dritten allein für die Zwecke der Erfüllung der Pflichten vom SHS nach diesem Vertrag genutzt und nach Beendigung der Beauftragung des Dritten durch den SHS oder bei Ende des zwischen SHS und dem Kunden geschlossenen Vertrag vom Dritten an den SHS zurückgegeben bzw. gelöscht werden.

  1. Verschiedenes

15.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seines Rechts aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

15.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dasselbe gilt, sofern diese AGB eine Lücke enthalten sollten.

 

Widerrufsbelehrung für Verbraucher [Widerrufsrecht]:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SHS Hausnotruf e.K., Cuxhavener Str. 7, 28217 Bremen, Tel.: 0421 247 96 53, E-Mail: info@shs-hausnotruf.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

  1. a) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an: SHS-Hausnotruf, Cuxhavener Str. 7, 28217 Bremen zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
  2. b) Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
  3. c) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

AGB & Widerrufsbelehrung

  1. 1. Geltungsbereich

    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem SHS – Hausnotruf e.K. – (nachstehend der „SHS“) und dem Kunden (nachfolgend der „Kunde“).

    1.2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist

    Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

     

    2. Vertragsschluss und Vertragsbeginn

    2.1. Angebote vom SHS sind freibleibend. Der Vertrag kommt nicht schon durch Bestellung des Kunden, die die für eine Vertragserfüllung notwendigen Angaben vollständig enthalten muss, zustande, sondern erst mit

    der Annahme dieser Bestellung durch den SHS binnen zwei (2) Wochen nach Bestellung. Der SHS wird die Annahme der Bestellung schriftlich oder durch Beginn der Ausführung der vom Kunden bestellten Leistung(en)

    erklären.

    2.2. Bestellt der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Weg (z.B. über die Internetseite https://www.shsnord.de/antrag/ oder über ein entsprechendes Angebot eines Dritten), wird der SHS den Zugang der

    Bestellung bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt auch in diesem Fall binnen zwei (2) Wochen ab Bestellung durch den SHS schriftlich

    oder durch den Beginn der Ausführung der vom Kunden bestellten Leistung(en).

    2.3. Der zwischen dem SHS und dem Kunden vereinbarte Vertrag beginnt mit dem Tag, an dem die dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte (Hausnotrufgerät und – sofern vereinbart – weitere Geräte) in Betrieb

    genommen werden.

     

    3. Leistungen durch den SHS

    3.1. Der SHS ist ein anerkannter Leistungserbringer für die Pflegekassen. Die vom SHS zur Verfügung gestellten Hausnotrufgeräte und sowie der Betrieb der Hausnotruf-Service-Zentrale entsprechen den gesetzlichen

    Bestimmungen, den Anforderungen der Pflegeversicherungen und dem Pflegehilfsmittelkatalog.

    3.2 Das vom SHS an den Kunden vermietete und von diesen an ein Telefonnetz anzuschließende Hausnotrufgerät mit portablem Handsender (sogenannter „Funkfinger“), wird vom SHS so konfiguriert und eingerichtet,

    dass es sich mit der Hausnotruf-Service-Zentrale verbindet.

    3.4. Die Hausnotruf-Service-Zentrale wird im Auftrag des SHS von einem Dritten betrieben. Im Bedarfsfall kann der Kunde an diese einen Notruf absetzen. Die Hausnotruf-Service-Zentrale ist an jedem Tag des Jahres

    rund um die Uhr erreichbar. Beim Auslösen eines Notrufs durch den Kunden wird automatisch eine Wechselsprechverbindung mit der Hausnotruf-Service-Zentrale über das Hausnotrufgerät hergestellt. Die Zentrale

    vermittelt entsprechend des Gespräches mit dem Kunden sowie sonstiger Umstände rasche und angemessene Hilfeleistung.

    3.5. Damit die Hausnotruf-Service-Zentrale Notrufe des Kunden entgegennehmen und eine angemessene, der Notrufsituation entsprechende Hilfestellung leisten kann, wird der SHS der Hausnotruf-Service-Zentrale die

    vom Kunden der Bestellung angegebenen personenbezogene Daten in dem für die Leistungserbringung notwendigen Umgang weitergeben.

    3.6. Der SHS und die Hausnotruf-Service-Zentrale können die vom Kunden gewünschten Maßnahmen nur einleiten, wen die vom Kunden mitgeteilten Angaben zutreffend sind. Der Kunde muss daher den SHS

    unverzüglich informieren, wenn die von ihm mitgeteilten Angaben, insbesondere die Angaben zu seinem Wohnort, seinem Gesundheitszustand oder den Kontaktdaten der im Notfall zu benachrichtigen Personen nicht

    mehr aktuell sind.

     

    4. Optionale Leistungen „Tagestaste“/„Rundumpaket“/ „Mobiler Hausnotruf (3in1)“/ „Notruf Watch“

    4.1. Optional und nur soweit im Einzelfall vereinbart, erbringt der SHS gegenüber dem Kunden die Leistungen „Tagestaste“/ „Rundumpaket“ “/ „Mobiler Hausnotruf (3in1)“ oder „Notruf Watch“.

    4.2. Ist die Leistung „Tagestaste“ vereinbart, wird automatisch ein Notruf an die Hausnotruf-Service-Zentrale ausgelöst, wenn der Kunde über einen Zeitraum von 24 Stunden keinen aktiven Alarm auslöst. Dem Kunden

    ist bekannt, dass der Alarm automatisch abgesetzt wird und wie ein Notfall behandelt wird. Kosten die dadurch entstehen können, abliegen dem Kunden.

    4.3. Ist die Leistung „Rundumpaket“ vereinbart, übernimmt der SHS oder Dritte Beauftragte einen Bereitschaftsdienst, der dem Kunden bei Vorliegen eines Notfalls zur Verfügung steht. Der SHS bemüht sich in einem

    Notfall um eine schnellstmögliche Anfahrt zum Kunden. Die konkrete Dauer der Anfahrtszeit hängt von Faktoren ab, die der SHS nicht garantieren kann. Daher kann vom SHS – auch in der konkreten Notfallsituation –

    kein fester Zeitrahmen angegeben werden.

    4.4. Die Durchführung von Rettungs- und Ersthilfe-Maßnahmen durch den SHS ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der SHS ist berechtigt, unmittelbar Rettungskräfte zu alarmieren, wenn eine ernsthafte Gefahr für

    den Kunden nicht ausgeschlossen werden kann.

    4.4. Im Falle der Vereinbarung der Leistung „Rundumpaket“ verpflichtet sich der Kunde – soweit es ihm nicht durch Verträge mit Dritten (z.B. Mietvertrag) oder sonst verboten ist –, dem SHS einen Wohnungsschlüssel

    und – soweit für den Zutritt zur Wohnung notwendig – einen Haustürschlüssel zu übergeben. Der Kunde berechtigt den SHS die übergebenen Schlüssel zu nutzen, um im Notfall die Wohnung zu betreten oder den

    Rettungskräften/der Polizei den Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Der SHS darf die Schlüssel nicht für andere Zwecke verwenden.

    4.5. Für die Inanspruchnahme der Leistung: Mobilen Hausnotrufs (3in1) oder der Notruf Watch gelten die hier vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Vertragsparteien erklären sich mit den AGB

    einverstanden und verpflichten sich zu deren Einhaltung. Für das sachgerechte Funktionieren und Zustandekommen eines Notrufs ist eine erfolgreiche GSM-Abdeckung erforderlich. Die Verfügbarkeit und Qualität der

    GSM-Abdeckung sowie der Empfang zur GSM-Station liegen nicht im Ermessen des SHS oder der Hausnotruf-Service-Zentrale. Für alle eingehenden Notrufe wird der SHS die im Vorfeld vereinbarten Hilfsmaßnahmen

    einleiten. Der SHS oder die Hausnotruf-Service-Zentrale sind nicht verantwortlich für die Ortung und Auffindung der Kunden im Falle eines Alarms. Sie können jedoch anhand der zur Verfügung stehenden

    Informationen, falls dies möglich ist Hilfestellungen bieten. Für Notrufe außerhalb Deutschlands trägt der SHS keine Haftung.

     

    5. Telefon- und Stromnetz: Vorhalten von Anschlüssen durch Kunden, Kosten, Netzstörungen

    5.1. Das Hausnotrufgerät ist standardisiert und benötigt für seinen Betrieb einen Stromanschluss (übliche Netzspannung von 230 V), einen Anschluss an das öffentliche Telefonnetz, eine funktionierende TAE-

    Telefonanschlussdose sowie ein betriebsbereites Telefongerät. Der SHS ist nicht verpflichtet, von diesen Spezifikationen abweichende Geräte zur Verfügung zu stellen, es sei denn der SHS hat sich nach Anfrage des

    Kunden im Einzelfall bereit erklärt, solche Geräte anstelle von Standardgeräten zur Verfügung zu stellen.

    5.2. Notrufe sowie Test-Notrufe werden vom Hausnotrufgerät des Kunden abgesetzt. Für die Bereithaltung des Telefonanschlusses sowie für den Aufbau einer Verbindung zur Hausnotruf-Service-Zentrale können dem

    Kunden Kosten gemäß des zwischen ihm und dem Anbieter seines Telefonanschlusses geschlossenen Vertrages entstehen. Diese Kosten werden vom SHS nicht übernommen.

    5.3. Das Hausnotrufgerät benötigt für seinen Betrieb Strom. Der Stromanschluss ist vom Kunden vorzuhalten. Die hierfür anfallenden Kosten richten sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und seinem

    Stromanbieter. Diese Kosten werden vom SHS nicht übernommen, können aber eigenständig vom Kunden bei seiner eigenen Kranken/-Pflegekasse beantragt werden. Die Kranken/-Pflegekasse überprüft im Einzelfall

    und kann sich an den anfallenden Stromkosten für Hausnotrufgerät beteiligen.

    5.4. Ausfälle und Störungen des Gerätes/der Geräte oder sowie Ausfälle und Störungen im Telefonnetz sowie des Telefonanschlusses des Kunden können die Übermittlung von Meldungen sowohl zur Zentrale als auch

    zu Hilfe leistenden Stellen erschweren oder verhindern. Dem Kunden wird daher empfohlen, die Funktionsfähigkeit des Hausnotrufgerätes regelmäßig zu überprüfen und etwaige Störungen der Hausnotruf-Service-

    Zentrale unverzüglich mitzuteilen. Zum Zwecke der Überprüfung ist der Kunde berechtigt, ein Mal im Monat einen Testnotruf abzusetzen (Testalarm). Für diesen Testalarm berechnet der SHS dem Kunden keine Kosten,

    wenn der Kunde umgehend nach Verbindungsaufbau der Hausnotruf-Service-Zentrale mitteilt, dass er einen Testalarm durchführt. Auch für Fehlalarme, die umgehend nach Verbindungsaufbau der Hausnotruf-Service-

    Zentrale mittgeteilt werden entstehen keine Kosten, es sei den, der Fehlalarm führt zu Zusatzkosten wie z.B. Kosten für den Rettungsdienst. Diese Kosten trägt der Kunde und werden nicht vom SHS übernommen.

     

    6. Einweisung durch den SHS; Betrieb des Hausnotrufgerätes; Sonstige Geräte

    6.1. Der Kunde wird in die Bedienung des Hausnotrufgeräts durch den SHS oder einen vom SHS beauftragten Vertragspartner eingewiesen.

    6.2. Für die Erstinbetriebnahme sind vom Kunden über das Hausnotrufgerät sowie gelieferte Zusatzgeräte erfolgende Test-Notrufe an die die Hausnotruf-Service-Zentrale durchzuführen.

    6.3. Die Sicherstellung, dass vom Kunden zwischen den Telefonanschluss und das Hausnotrufgerät angeschlossene andere Geräte (insbesondere Telefone, Router) den Betrieb des Hausnotrufgerätes nicht

    beeinträchtigen, obliegt dem Kunden.

     

    7. Verfahren bei Notrufen; Kosten bei falschen oder irrtümlich ausgelösten Notrufen

    7.1. Geht bei der Hausnotruf-Service-Zentrale ein Notruf ein, leitet diese die vom Kunden gewünschten Aktivitäten ein, wie z.B. die Alarmierung einer vom Kunden benannten Bezugsperson, eines Pflegedienstes oder

    anderen Hilfeleistern. Ist aufgrund der konkreten Umstände des Notrufs eine mögliche Lebensgefahr für den Kunden nicht auszuschließen oder kann die Hausnotruf-Service-Zentrale weder eine Bezugsperson noch

    einen vom Kunden benannten Pflegedienst oder anderen Hilfeleister erreichen, ist die Hausnotruf-Service-Zentrale vom Kunden beauftragt und berechtigt unter Auslassung der vereinbarten Notrufverfolgungsliste

    sofort die zuständige Rettungsleitstelle zu benachrichtigen. Etwaige Kosten eines Rettungseinsatzes werden vom SHS nicht übernommen.

    7.2. Die Hausnotruf-Service-Zentrale wird im Falle eines Notrufes versuchen, die vom Kunden angegebenen Bezugspersonen in der vom Kunden angegebenen Reihenfolge zu erreichen und benachrichtigt die erste

    erreichbare Bezugsperson von dem Notfall. Weitere Bezugspersonen werden von der Hausnotruf-Service-Zentrale nicht benachrichtigt. Die erreichte Bezugsperson, ist für alle weiterführenden Hilfsmaßnahmen

    verantwortlich.

     

    7.3. Infolge falsch oder irrtümlich ausgelösten Alarmen oder Testalarmen (Ziffer 5.4.), die der Kunde nicht als solche kenntlich macht, können Kosten entstehen. Entstehen Kosten, wie z.B. der Einsatz eines Hilfeleisters,

    gehen diese zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt den SHS von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz solcher Kosten frei.

     

    8. Zutritt zur Wohnung des Kunden

    Den zum Zweck der Notfallverfolgung beauftragten Personen gestattet der Kunde hiermit ausdrücklich den Zutritt zu seiner Wohnung. Soweit nach pflichtgemäßer Abwägung aller erkennbaren Umstände keine

    geeignetere Möglichkeit des raschen Zutritts besteht, sind die beauftragten Personen berechtigt, die Wohnung im Notfall gewaltsam auf Kosten des Kunden zu öffnen.

     

    9. Entgelte; Fälligkeit; Entgeltanpassung

    9.1. Für die Hausnotruf-Service-Dienstleistungen hat der SHS gegen den Kunden den Anspruch auf Zahlung der in der Hausnotruf-Service-Vereinbarung genannten monatlichen Vergütung. Werden die dem Kunden zur

    Verfügung gestellten Geräte nicht am ersten Tag eines Monats in Betrieb genommen, hat SHS gegen den Kunden nur einen Anspruch auf anteilige Vergütung für den Monat, in dem die Geräte in Betrieb genommen

    wurden und damit die Versorgung des Kunden durch den SHS aufgenommen wurde. Dieser Anspruch auf anteilige Vergütung ist wie folgt zu berechnen: Monatsentgelt / Gesamtzahl der Tage des Monats x Tage des

    Monats, an denen Versorgung erfolgt ist.

    9.2. Das vom Kunden geschuldete monatliche Entgelt (d.h.: das nicht von der Pflegekasse übernommene Entgelt) ist im Voraus zum ersten Tag des jeweiligen Monats fällig und wird nach Wahl des Kunden durch

    Überweisung oder durch Einzug aufgrund eines dem SHS wirksam erteilen SEPA-Lastschriftmandates beglichen.

    9.3. Einmalig fällig werdende Entgelte (etwa solche für Sonderzubehör oder Anfahrtspauschalen) werden jeweils unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig.

    9.4. Die Zahlungspflichten des Kunden entfallen, sofern und soweit die Pflegekasse des Kunden die Kosten übernimmt (Ziffer 10.1) und dem SHS ein Anspruch gegen die Pflegekasse zusteht.

    9.5. Ist dem SHS vom Kunde oder von einem Dritten im Auftrag des Kunden ein SEPA-Lastschriftmandat für ein Konto erteilt worden, hat der Kunde für die Deckung dieses Kontos zu sorgen. Dem SHS entstandene Kosten

    für Rücklastschriften trägt der Kunde.

    9.6. Der SHS ist bei anfallenden Mehrkosten berechtigt, das monatliche Entgelt schriftlich oder in Textform unter Einhaltung einer Frist von vier (4) Wochen zum Anfang eines Kalendermonats nach billigem Ermessen (§

    315 BGB) anzupassen. Bei sinkenden Kosten sind die Entgelte vom SHS nach billigem Ermessen herabzusetzen. Macht der SHS ein Erhöhungsverlangen geltend, steht dem Kunden unter den Voraussetzungen der Ziffer

    11.4. ein sonderkündigungsrecht zu.

     

    10. Voraussetzung der Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse; Mitwirkung des Kunden

    10.1. Die Kostenübernahme der Pflegekasse setzt einen Antrag durch den SHS für den Kunden und die Mitwirkung des Kunden voraus. Wirkt der Kunde nicht mit, wird die Pflegekasse des Kunden keine Kosten

    übernehmen.

    10.2. Der Kunde wird durch den SHS durch auf der Internetseite des SHS bereitgehaltene Videos sowie durch geschulte und fachlich qualifizierte Personen vor der Versorgung mit dem Hausnotrufsystem umfassend

    beraten und in die Bedienung der Geräte einweisen. Die umfassende Beratung sowie die Einweisung ist der Pflegekasse des Kunden durch den SHS nachzuweisen. Den Nachweis kann der SHS jeweils nur erbringen, wenn

    der Kunde die Durchführung der tatsächlich erfolgten umfassenden Beratung und der Einweisung in die Bedienung der Geräte, bestätigt. Auf die inhaltliche Gestaltung der Formulare hat der SHS keinen Einfluss.

    10.3. Der Kunde ist daher verpflichtet, dem SHS die Durchführung der umfassenden Beratung über die und Mehrkostendokumentation gemäß § 127 Absatz 5 SGB V sowie den Empfang und die Einweisung auf den vom

    SHS nach den Vorgaben der Pflegekassen dem Kunden übermittelten Formularen zu bestätigen.

     

    11. Laufzeit und Beendigung des Vertrages, insbes. Kündigung

    11.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    11.2 Der SHS und der Kunde können jeweils den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.

    11.3 Macht der SHS ein Verlangen auf Erhöhung des monatlichen Entgelts geltend, kann der Kunde den Vertrag binnen zwei (2) Wochen nach Erhalt des Preiserhöhungsverlangens zum Ablauf des letzten Monats vor dem

    Zeitraum kündigen, ab dem das erhöhte Entgelt nach der Mitteilung durch den SHS gelten soll. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn auch das erhöhte Entgelt von der Pflegekasse des Kunden vollständig

    übernommen wird.

    11.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den SHS liegt insbesondere dann vor, wenn (a) der Kunde die ihm vom SHS auf der Grundlage des Vertrages

    überlassenen Gegenstände vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder zerstört, (b) der Kunde mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsraten in Verzug ist, (c) mehrmals Fehlalarme auslöst und damit die

    Notrufzentrale und ggfls. den Bereitschaftsdienst blockiert bzw. in Anspruch nicht.

    11.5. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.

    11.6. Verstirbt der Kunde, gilt der Vertrag mit dem Ende des Monats, in dem der Kunde verstorben ist, als aufgelöst, wenn dem SHS binnen vier (4) Wochen nach dem Versterben (a) der Tod des Kunden schriftlich oder in

    Textform mitgeteilt wurde und (b) die überlassenen Geräte zurückgegeben wurden.

     

    12. Behandlung der Geräte durch den Kunden und Pflicht zur Rückgabe bei Vertragsende

    12.1. Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände schonend und pfleglich zu behandeln.

    12.2. Der Kunde hat die ihm auf der Grundlage des Vertrages überlassenen Geräte nach Vertragsende auf seine Kosten und seine Gefahr an den SHS zurückzugeben. Der Kunde kann die Pflicht zur Rückgabe durch eine

    Rücksendung oder Übergabe an den SHS oder – wenn der SHS einen solchen benennt – an einen Vertreter des SHS erfüllen. Der SHS ist zur Benennung eines Vertreters nicht verpflichtet. Maßgeblich für die Erfüllung der

    Rückgabepflicht ist der Tag, an dem die überlassenen Geräte dem SHS/dem vom SHS benannten Vertreter durch den Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Paketdienstleister) übergeben werden.

    12.3. Gibt der Kunde die ihm überlassenen Geräte nach Beendigung des Vertrages nicht zurück, kann der SHS für die Dauer der Vorenthaltung das vereinbarte Entgelt verlangen.

    12.4. Bei Nichtrückgabe aufgrund Verlusts oder anderer Gründe sowie bei funktionsbeeinträchtigender Beschädigung eines zurückzugebenden Gerätes schuldet der Kunde für die Hausnotruf-Basisstation einen

    Wertersatz von 180,00 Euro und für den Funkfinger 120,00 Euro. Kann der Kunde nachweisen, dass dem SHS durch einen Verlust bzw. eine Beschädigung ein niedrigerer Schaden entstanden ist, schuldet er nur Ersatz für

    diesen niedrigeren Schaden; kann der Kunde nachweisen, dass dem SHS kein Schaden entstanden ist oder er für den entstanden Schaden nicht verantwortlich ist, schuldet er keinen Schadensersatz. Bei einer nicht

    funktionsbeeinträchtigenden Beschädigung hat der Kunde dem SHS die dadurch entstandene Wertminderung zu ersetzen.

     

    13. Haftung des SHS für Schäden

    13.1. Der SHS haftet unbeschränkt

    – bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des SHS, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des SHS beruhen,

    – für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom SHS, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vom SHS beruhen und

    – im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    13.2. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist – wenn kein Fall einer unbeschränkten Haftung gem. Ziffer 13.1. vorliegt – die Haftung vom SHS auf Ersatz von bei Vertragsschluss

    vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung

    das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

    13.3. Im Übrigen ist die Haftung des SHS sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

     

    14. Leistungserbringung durch Dritte für den SHS

    14.1. Der SHS ist berechtigt, sich zur Erfüllung, der ihm gegenüber dem Kunden obliegenden Pflichten Dritter zu bedienen.

    14.2. Der SHS ist berechtigt, vom Kunden überlassene personenbezogene Daten und Schlüssel an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Dritten notwendig ist. Der SHS

    stellt durch vertragliche Vereinbarungen sicher, dass personenbezogene Daten sowie Schlüssel, die er Dritten zum Zwecke der Leistungserbringung überlassen hat, vom Dritten allein für die Zwecke der Erfüllung der

    Pflichten vom SHS nach diesem Vertrag genutzt und nach Beendigung der Beauftragung des Dritten durch den SHS oder bei Ende des zwischen SHS und dem Kunden geschlossenen Vertrag vom Dritten an den SHS

    zurückgegeben bzw. gelöscht werden.

     

    15. Verschiedenes

    15.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seines Rechts aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

    15.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dasselbe gilt, sofern diese AGB eine Lücke enthalten sollten.

     

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SHS Hausnotruf e.K., Cuxhavener Str. 7, 28217 Bremen, Tel.: 0421 247 96 53,

    E-Mail: info@shs-hausnotruf.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über

    Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,

    das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der

    Widerrufsfrist absenden.

     

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der

    Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns

    angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag

    zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung

    verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde

    ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die

    Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die

    Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    a) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den

    Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an: SHS-Hausnotruf, Cuxhavener Str. 7, 28217 Bremen zurückzusenden oder zu übergeben.

    Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

    b) Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

    c) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung

    der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.