Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen können plötzlich dazu führen, dass Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Gerade im Pflegekontext gewinnen daher Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht enorm an Bedeutung.
In diesem Ratgeber erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Verfügungen und sowie Tipps zur Erstellung & Aufbewahrung der Materialien.
Darum sind Verfügungen so wichtig
Sobald ein Pflegegrad vorliegt oder eine Pflegebedürftigkeit absehbar ist, steigt die Relevanz von Verfügungen und Vollmachten deutlich. Sie regeln, wer in medizinischen Notlagen für Sie Entscheidungen treffen kann und welche Maßnahmen tatsächlich erwünscht sind. So müssen Angehörige im Ernstfall nicht rätseln und Sie selbst erhalten Ihre Selbstbestimmung auch wenn Sie Ihren Willen in dem Moment nicht mehr äußern können.
Die wichtigsten Verfügungen & Vollmachten im Überblick
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. So können Sie im Vorhinein Ihr Recht auf Selbstbestimmung ausüben und für den Fall einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall sichern. Die Verfügung kann jederzeit gänzlich oder in Teilen angepasst werden und tritt erst in Kraft, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Typische Inhalte sind beispielsweise:
- künstliche Beatmung oder Ernährung
- Wiederbelebungsmaßnahmen
- Schmerztherapie und palliative Versorgung
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ergänzt die Patientenverfügung ideal. Sie bestimmen in dem Schreiben eine Vertrauensperson, die im Ernstfall in folgenden Bereichen stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen kann:
- Gesundheit & Pflege
- Finanzen & Verträge
- Wohnsituation
Die Vollmacht tritt in Kraft, sobald Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, entscheidet im Ernstfall ein Gericht über eine gesetzliche Betreuung. Seit 2023 gilt außerdem das Ehegatt*innenvertretungsrecht. Das bedeutet, dass bei Unzurechnungsfähigkeit nach Unfall oder Krankheit Ehegatten oder Lebenspartner sich gegenseitig vertreten und füreinander entscheiden können, auch ohne Vorsorgevollmacht. Wer nicht möchte, dass der/die Ehepartner/in von diesem Notvertretungsrecht Gebrauch macht, kann einen Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.
Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu geben, sollte sie vom Notar beglaubigt oder beurkundet sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ermöglicht die Vertretung durch eine von Ihnen gewünschte Person als rechtlichen Betreuer, sollte die Vorsorgevollmacht angezweifelt werden, die bevollmächtigte Person ausfallen oder ohnehin keine Vorsorgevollmacht vorliegen.
Das Gericht prüft bei Inanspruchnahme der Betreuungsverfügung die Eignung Ihres gewünschten Vertreters, bevor er für Sie entscheiden darf. Ist die Person nicht geeignet, wählt das Betreuungsgericht eine dritte Person aus; soweit möglich aus Ihrem näheren Umfeld, andernfalls einen fremden ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuer.
Die Betreuungsverfügung hat keine Formvorschriften, sollte aber schriftlich festgehalten und idealerweise an eine Vorsorgevollmacht geknüpft sein.
An wen richten sich die Dokumente?
Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärzte und das Behandlungsteam. Gleichzeitig dient es für Bevollmächtigte oder Betreuer als Richtlinie, wie im medizinischen Notfall entschieden werden soll. Die Missachtung der Patientenverfügung kann als Körperverletzung gewertet werden.
Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung sind insbesondere für Ihre Vertrauenspersonen und das Gericht von Bedeutung. Sie regeln wer in welchem Umfang stellvertretend für Sie Entscheidungen treffen kann.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Zu allgemeine Formulierungen
Formulierungen wie "soll alles bestimmen" oder "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" sind zu vage und werden weder von Ärzten noch Banken akzeptiert. Formulieren Sie klare und eindeutige Verfügungen. Gerade bei der Patientenverfügung sollten Sie Hilfe von Ärzten und/oder Notar in Anspruch nehmen.
Fehlende Absprache mit Angehörigen
Besprechen Sie mit Ihren Angehörigen, wenn Sie sie als Vertretung hinterlegen möchten. Auch die Inhalte der Dokumente und ihr Aufbewahrungsort sollte Ihren nahen Angehörigen bewusst sein, um im Ernstfall in Ihrem Namen handeln zu können.
Nicht auffindbar im Ernstfall
Damit nichts übersehen wird, sollten Sie mehrere Exemplare an verschiedenen Orten hinterlegen. Ihre Vertrauensperson, Ihr Hausarzt und auch eine digitale Notfallakte bieten sich dafür an. Sie können Ihre Dokumente auch im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen hinterlegen.
Keine regelmäßigen Aktualisierungen
Sie sollten spätestens alle zwei Jahre die Dokumente auf Aktualität prüfen und ggf. anpassen. Sind die Angaben nach wie vor aktuell, sollte eine neue Unterschrift mit dem aktuellen Datum darunter gesetzt werden.
Nicht ausreichend beglaubigt
Insbesondere Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten notariell beglaubigt werden, damit es im Ernstfall zu keinen bösen Überraschungen kommt. Das trägt nicht nur zur Glaubwürdigkeit der Dokumente bei, sondern der Notar kann Ihnen auch bei der eindeutigen und klaren Formulierung der Dokumente helfen, damit wirklich in ihrem Sinne gehandelt wird. Patientenverfügungen sind zwar auch formlos gültig, bei Vorsorgevollmachten insbesondere zu Immobilienangelegenheiten, ist eine notarielle Beglaubigung jedoch zwingend erforderlich.
Fehlende Ersatzbevollmächtigte
Kann die benannte Person aus welchen Gründen auch immer die Aufgabe nicht übernehmen, wird ein rechtlicher Betreuer gestellt, wenn keine ersatzbevollmächtigte Person mit angegeben wurde.
So erstellen Sie eine Patientenverfügung
Jeder Erwachsene kann eine Patientenverfügung selbst erstellen, auch ohne Fachanwalt und Notar. Wenn Sie eine möglichst rechtssichere und lückenlose Verfügung haben möchten, sollten Sie jedoch auf vorgefertigte Textbausteine oder fachliche Unterstützung setzen.
Folgende Informationen sollten in jedem Fall in der Patientenverfügung enthalten sein:
- Eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
- Genaue Voraussetzungen, wann die Patientenverfügung gelten soll inklusive Beispielsituationen
- Genaue Angaben zu Wunsch oder Ablehnung von lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlungen und künstlicher Ernährung
- Wünsche zu Sterbeort und -begleitung
- Aussagen zu Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung und Widerruf
- Hinweise auf andere Vorsorgeverfügungen
- Mögliche Bereitschaft zur Organspende
- Datum und Unterschrift
Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen. Ihre Patientenverfügung sollten Sie regelmäßig, das heißt etwa alle zwei Jahre oder wenn Ihr Gesundheitszustand sich verändert, aktualisieren beziehungsweise durch eine Unterschrift mit Datum bestätigen.
Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Um rundum abgesichert zu sein, sollten Sie immer auf eine Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht setzen. Die Patientenverfügung regelt nur die konkreten medizinischen Maßnahmen, während eine Vorsorgevollmacht Ihren Vertreter in allen weiteren gewünschten Belangen bestimmt. Sollte die Patientenverfügung nicht eindeutig sein, gibt Ihnen die Vorsorgevollmacht außerdem die Sicherheit, dass sich jemand Ihrer Wahl mit definitivem Vorwissen zu Ihnen und Ihren Wünschen und kein gesetzlicher Betreuer für Ihre Belange einsetzt.
Fazit
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind keine Formalitäten, sondern sollten zentraler Bestandteil Ihrer Pflegevorsorge sein. Nur durch diese Dokumente kann gewährleistet werden, dass nach Ihren Wünschen gehandelt wird und Ihre Vertrauenspersonen Sie im Ernstfall vertreten können.