Ein Schlaganfall kann das Leben innerhalb weniger Minuten grundlegend verändern. Lähmungen, Sprachstörungen, Probleme beim Gehen oder Einschränkungen der Konzentration und Wahrnehmung können dazu führen, dass Betroffene im Alltag plötzlich auf Unterstützung angewiesen sind. Ein Pflegegrad kann helfen, die benötigte Hilfe zu finanzieren und Angehörige zu entlasten.
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie nach einem Schlaganfall einen Pflegegrad beantragen, worauf bei der Begutachtung geachtet wird und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Was ist ein Schlaganfall?
Ein Schlaganfall ist eine plötzlich auftretende Schädigung des Gehirns, bei der bestimmte Bereiche nicht mehr ausreichend mit Blut und damit mit Sauerstoff versorgt werden oder eine Blutung im Gehirn auftritt. Dadurch kommt es zu Beschädigungen der Nervenzellen und bestimmte Gehirnfunktionen fallen je nach Ausmaß des Schlaganfalls kurzzeitig oder dauerhaft aus.
Wichtig: Ein Schlaganfall ist immer ein medizinischer Notfall. Bei einem Verdacht sollte sofort der Notruf 112 verständigt werden. Je schneller die Behandlung beginnt, desto größer ist die Chance, dauerhafte Schäden zu begrenzen.
Schlaganfall frühzeitig erkennen: BEFAST-Test
Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute, um die Blutversorgung des Gehirns so schnell es geht wieder herzustellen und bleibende Schäden so gut es geht zu minimieren.
Der BEFAST-Test hilft, typische Symptome eines Schlaganfalls schnell zu erkennen und sofort den Notruf 112 zu wählen.
B = Balance (Gleichgewicht)
Bitten Sie die betroffene Person auf einer Linie zu gehen oder auf einem Bein zu stehen. Treten Probleme mit dem Gleichgewicht auf? Starker Schwindel?
E = Eyes (Augen)
Fragen Sie nach, ob die Person plötzlich schlechter sieht - zum Beispiel doppelt oder verschwommen. Dies kann ein Anzeichen für eine gestörte Verarbeitung der visuellen Informationen durch einen Schlaganfall sein.
F = Face (Gesicht)
Lassen Sie die betroffene Person lächeln. Achten Sie darauf, ob einer der Mundwinkel herab hängt. Eine halbseitige Gesichtslähmung ist ein Anzeichen für einen Schlaganfall.
A = Arms (Arme)
Bitten Sie die betroffene Person, beide Arme gleichzeitig nach vorne zu heben und die Handflächen nach oben zu drehen. Sinkt ein Arm ab, dreht er sich weg oder hängt ein Arm tiefer, kann das auf eine Lähmung oder Koordinationsstörung hinweisen.
S = Speech (Sprache)
Lassen Sie die betroffene Person eine Satz nachsprechen. Achten Sie darauf, ob die Sprache verwaschen oder undeutlich ist.
T = Time (Zeit)
Wenn die Person mit Verdacht auf Schlaganfall mit einer der oben genannten Aufgaben Probleme hat, sollte umgehend ein Rettungswagen gerufen werden!
Gibt es nach einem Schlaganfall automatisch einen Pflegegrad?
Nein. Entscheidend für einen Pflegegrad ist nicht die Diagnose „Schlaganfall“ allein. Maßgeblich ist, wie stark die Selbstständigkeit im täglichen Leben beeinträchtigt ist und voraussichtlich für mindestens 6 Monate bleiben wird. Jemand kann nach einem Schlaganfall gar keinen Pflegegrad erhalten aber ein anderer kann auch Pflegegrad 5 bekommen. Das hängt mit dem entstandenen Hirnschaden und den daraus folgenden Einschränkungen im Alltag zusammen.
Je größer die Einschränkungen der Selbstständigkeit sind, desto höher kann der festgestellte Pflegegrad ausfallen.
Warum kann nach einem Schlaganfall Pflegebedürftigkeit entstehen?
Die Folgen eines Schlaganfalls unterscheiden sich von Mensch zu Mensch erheblich.
Durch die Gehirnschäden gibt es sichtbare Folgen wie Lähmungen, Sprachstörungen, Taubheitsgefühle, Sehstörungen, Schwindel oder Gangunsicherheit aber auch unsichtbare Folgen wie Probleme mit Konzentration, Gedächtnis, Belastbarkeit, Sprache, Wahrnehmung oder der Planung des Tagesablaufs. Wegen beidem kann Unterstützung im Alltag oder Pflege notwendig werden. Laut Statistik ist ca. jeder dritte Patient, der einen Schlaganfall überlebt, nach dem Ereignis pflegebedürftig.
Anzeichen für Pflegebedürftigkeit nach einem Schlaganfall
- Betroffene haben Probleme mit der Mobilität, beim Aufstehen, Laufen oder Treppensteigen.
- Es wird Unterstützung bei Nahrungszubereitung oder beim Essen und Trinken benötigt.
- Körperpflege wie Zähneputzen, Waschen oder Rasieren klappt nur mit Hilfestellung.
- Den Alltag zu planen oder soziale Kontakte zu pflegen fällt schwer.
- Psychische Probleme wie Angstzustände oder Depressionen treten nach dem Schlaganfall auf.
Pflegegrad nach Schlaganfall beantragen: So gehen Sie vor
1. Antragstellung bei der Pflegekasse
Nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf, diese befindet sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Der Antrag kann je nach Kasse formlos telefonisch, per E-Mail oder über ein dafür vorgesehenes Online Formular gestellt werden.
Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wir möglich, da Leistungen rückwirkend ab Datum der Antragstellung geltend gemacht werden können.
2. Unterlagen vorbereiten
Für die anstehende Begutachtung zur Feststellung des Pflegebedarfs sollten Krankenhaus- und Entlassungsberichte, Reha-Berichte, Arztberichte, Diagnosen, Medikamentenpläne, eine Liste der verwendeten Hilfsmittel und eine Dokumentation der Unterstützung im Alltag, beispielsweise in Form eines Pflegetagebuchs, gesammelt & erstellt werden.
3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach der Antragsstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung - in der Regel im eigenen Zuhause. Dort werden 6 Bereiche betrachtet, um die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu beurteilen und im Anschluss die Höhe des Pflegegrads festzulegen.
Diese sechs Bereiche sind für den Pflegegrad entscheidend
Modul 1: Mobilität
Wie selbstständig kann sich die pflegebedürftige Person fortbewegen und eine bestimmte Körperhaltung einnehmen und ändern? Beispielsweise Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen oder Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs.
Es werden also insbesondere Aspekte der Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination erfasst.
Modul 2: Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
Wie findet sich die pflegebedürftige Person im Alltag zurecht? Kann sie Personen erkennen? Weiß sie, wo sie ist, welcher Tag gerade ist, welches Jahr? Kann sie eigenständig Entscheidungen treffen und den Alltag planen? Werden Gefahren und Risiken korrekt eingeschätzt und Informationen verstanden? Kann sie Gespräche führen und eigene Bedürfnisse mitteilen?
Fokus liegt hierbei auf Aspekten wie Entscheiden, Erkennen und Steuern. Auch Auswirkungen von Hör- und Sprachstörungen werden in diesem Modul berücksichtigt.
Modul 3: Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
Gibt es motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten? Müssen andere Personen eingreifen, weil sie sich aufgrund von psychischen Erkrankungen aggressiv, ängstlich oder selbstschädigend verhält? Wie häufig wird Unterstützung anderer benötigt, bspw. zur Motivation oder Orientierung? Kommt es zu Abwehr pflegerischer oder unterstützender Maßnahmen oder inadäquaten pflegerelevanten Handlungen?
Modul 4: Selbstversorgung
Im Vordergrund steht die eigenständige Bewältigung von Alltagsaufgaben wie An- und Auskleiden, Waschen, Essen, Trinken und Toilettengänge. Dabei ist zu bewerten, ob die pflegebedürftige Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann.
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen & Belastungen
- Es wird beurteilt, inwiefern die pflegebedürftige Person Unterstützung im Umgang mit Ihrer Krankheit oder der Umsetzung von notwendigen Behandlungen braucht oder bereits nutzt. Dazu zählt bspw. die Einnahme von Medikation, die Wundversorgung, das Wahrnehmen von Arztbesuchen und das Einhalten therapiebedingter Verhaltensvorschriften.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kann die pflegebedürftige Person ihren Tagesablauf selbstständig planen und Kontakte pflegen? Kann Sie sich an Veränderungen anpassen?
3 Tipps für die Pflegebegutachtung
Beschreiben Sie den normalen Alltag
Betroffene möchten verständlicherweise zeigen, was Sie auch trotz des Schlaganfalls noch schaffen. Bei der Begutachtung sollten Probleme aber nicht heruntergespielt werden, da sich dies negativ auf den Pflegegrad auswirkt und dadurch wichtige Leistungen verwehrt bleiben könnten. Beschreibe ehrlich, was noch alleine funktioniert, wo Unterstützung benötigt wird und wie häufig geholfen wird.
Vertraute Person mitnehmen
Nehmen Sie den Termin nicht alleine wahr, sondern lassen Sie eine Vertrauensperson wie Angehörige oder Betreuer teilnehmen. Sie können bei der Schilderung des Alltags unterstützen und ergänzen. Gerade nach einem Schlaganfall kann aufgrund von Sprach-, Gedächtnis- oder Wahrnehmungsstörungen die eigene Einschätzung von der Realität abweichen.
Unsichtbare Folgen berücksichtigen
Nicht jede Folge eines Schlaganfalls ist sofort körperlich sichtbar. Berichten Sie daher unbedingt auch von den unsichtbaren Folgen wie Einschränkungen bei Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnis, Sprache, Sehen und Planung. Auch diese beeinträchtigen den Alltag.
Pflegegrad bereits im Krankenhaus beantragen?
Schlaganfälle treten völlig unerwartet auf und lassen Betroffene und Angehörige schockiert zurück. Trotzdem ist es wichtig, sich so schnell wie möglich um Pflegemaßnahmen zu kümmern. Gerade nach einem starken Schlaganfall fällt meist schon während des Krankenhausaufenthalts auf, dass die selbstständige Versorgung im eigenen Zuhause so nicht mehr möglich sein wird.
Suchen Sie am besten schon im Krankenhaus das Gespräch mit dem Sozialdienst beziehungsweise Entlassungsmanagement im Krankenhaus oder der Rehaeinrichtung, um einen Pflegegrad zu beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar die Möglichkeit verkürzter Begutachtungsfristen zur Sicherstellung der Versorgung. Das fachpersonal hat bereits Erfahrung bei dem Prozess und wird Sie unterstützen können.
Wie lange dauert die Entscheidung über den Pflegegrad?
Die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfrist für einen Antrag auf Pflegeleistungen beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage. In bestimmten Situationen gelten kürzere Fristen, beispielsweise während eines Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalts, wenn die weitere Versorgung kurzfristig organisiert werden muss.
Nach Abschluss des Verfahrens wird Versicherten ein Bescheid der Pflegekasse direkt nach Hause gesendet.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
Wird kein Pflegegrad festgestellt oder erscheint der festgestellte Pflegegrad zu niedrig, sollten Betroffene und Angehörige zunächst das Gutachten genau prüfen.
Vergleichen Sie die dort beschriebenen Fähigkeiten und Einschränkungen mit der tatsächlichen Situation im Alltag. Sind wichtige Einschränkungen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden.
Achtung: Innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids muss der Widerspruch schriftlich bei der Pflegekasse eingelegt werden – die Begründung kann nachgereicht werden – andernfalls verfällt der Anspruch.
Welche Leistungen gibt es nach einem Schlaganfall?
Welche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können, hängt vom festgestellten Pflegegrad und der individuellen Versorgungssituation ab. Möglich sind beispielsweise Leistungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege, Pflegehilfsmittel oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
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Leistungen
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Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
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Pflegegrad 5
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Hausnotruf
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Anspruch
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Anspruch
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Anspruch
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Anspruch
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Anspruch
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Pflegegeld
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0 €
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347 € / mtl.
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599 € / mtl.
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800 € / mtl.
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990 € / mtl.
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Pflegesachleistung
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0 €
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796 € / mtl.
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1497 € / mtl.
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1859 € / mtl.
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2299 € / mtl.
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Entlastungsbetrag
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131 € / mtl.
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131 € / mtl.
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131 € / mtl.
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131 € / mtl.
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131 € / mtl.
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Tag-/Nachtpflege
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Kein Anspruch
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721 € / mtl.
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1357 € / mtl.
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1685 € / mtl.
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2085 € / mtl.
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Kurzzeit- & Verhinderungspflege
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Kein Anspruch
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3539 € / jährl.
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3539 € / jährl.
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3539€ / jährl.
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3539 € / jährl.
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Wohnumfeld Verbesserung
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4180 € je Maßnahme
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4180 € je Maßnahme
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4180 € je Maßnahme
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4180 € je Maßnahme
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4180 € je Maßnahme
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Pflegehilfsmittel
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42 € / mtl.
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42 € / mtl.
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42 € / mtl.
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42 € / mtl.
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42 € / mtl.
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Hausnotruf nach Schlaganfall: Mehr Sicherheit zu Hause
Nach einem Schlaganfall können beispielsweise Gangunsicherheit, eingeschränkte Beweglichkeit oder Schwindel das Sicherheitsgefühl zu Hause beeinträchtigen und das Sturzrisiko erhöhen.
Ein Hausnotruf ermöglicht es, im Notfall über einen Funksender schnell Hilfe anzufordern, ohne zunächst ein Telefon erreichen zu müssen. Per Knopfdruck wird der Betroffene mit einer 24/7 Notrufzentrale verbunden, die sofort die benötigte Hilfe einleitet und bspw. Angehörige oder einen Rettungsdienst informiert. So kann die Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag deutlich erhöht werden und sowohl Angehörige als auch Nutzer machen sich weniger Sorgen.
- Mehr Sicherheit für Zuhause
Komplett kostenfrei ab Pflegegrad 1 bei Kostenübernahme
Checkliste: Pflegegrad nach Schlaganfall beantragen
- 1. Pflegekasse kontaktieren und Antrag stellen.
- 2. Krankenhaus-, Reha- und Arztberichte sammeln
- 3. Medikamentenplan und Informationen zu Therapien bereithalten.
- 4. Unterstützungsbedarf im Alltag dokumentieren.
- 5. Auch kognitive und unsichtbare Einschränkungen festhalten.
- 6. Angehörige oder Pflegepersonen zur Begutachtung hinzuziehen.
- 7. Alltagssituation gegenüber dem Gutachter realistisch darstellen.
- 8. Bescheid und Pflegegutachten anschließend sorgfältig prüfen.
- 9. Bei einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung Widerspruchsmöglichkeiten prüfen.
- 10. Versorgung zu Hause planen und gegebenenfalls Hilfsmittel oder einen Hausnotruf organisieren.
Fazit: Nach einem Schlaganfall frühzeitig Unterstützung organisieren
Ein Schlaganfall kann die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigen. Ein Pflegegrad kann Betroffenen und ihren Angehörigen Zugang zu wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung ermöglichen. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Diagnose Schlaganfall. Bei der Pflegebegutachtung wird betrachtet, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag tatsächlich bewältigen kann. Deshalb sollten neben körperlichen Einschränkungen auch Probleme mit Sprache, Gedächtnis, Konzentration, Wahrnehmung, Medikamenteneinnahme oder Tagesstruktur berücksichtigt werden.
Wer frühzeitig den Pflegegrad beantragt, Unterlagen sammelt und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf dokumentiert, schafft eine gute Grundlage für die Begutachtung.
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