Die Zahl der Nutzer von Hausnotrufsystemen nimmt seit Jahren stetig zu. Kein Wunder, der Nutzen von Ihnen ist nicht zu leugnen. Zusätzlich dazu altert unsere Gesellschaft immer weiter und ist durch das Auftreten von Pflegebedürftigkeit oder Unsicherheit im eigenen Zuhause auf Hilfsmittel wie Hausnotrufgeräte angewiesen. Nicht ganz uninteressant ist für fast alle Betroffenen deshalb die Möglichkeit, die Kosten des Hausnotrufs von der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse bezuschussen zu lassen.
Im folgenden Beitrag klären wir Sie auf, welche Pflegekassen den Hausnotruf bezuschussen und wie das Ganze abläuft.
Was sind die Aufgaben von Pflegekassen?
Pflegekassen sind Institutionen innerhalb des deutschen Sozialversicherungssystems, die für die Absicherung im Pflegefall zuständig sind. Sie übernehmen die finanziellen Leistungen zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und entlasten dadurch die Betroffenen und ihre Familien.
Pflegekassen sind bei gesetzlich versicherten Personen in der Regel den Krankenkassen angegliedert und bieten verschiedene Leistungen an. Darunter:
- Pflegegeld: Geldleisungen für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.
- Pflegesachleistungen: Übernahme der kosten für professionelle Pflegedienste, die ambulant tätig sind.
- Kurzzeitpflege: Kostenübernahme für die vorübergehende stationäre Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Verhinderungspflege: Unterstützung, wenn die Pflegende Person vorübergehend verhindert ist. Beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit.
- Pflegehilfsmittel: Bereitstellung von Hilfsmitteln, die die Pflege erleichtern wie zum Beispiel Pflegebetten und Notrufsysteme.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung, die nötig sind, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen oder erleichtern.
Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ein Hausnotrufsystem?
Hausnotrufgeräte gelten als Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen. Daher besteht grundsätzlich bei jeder Pflegekasse die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss für Ihren Hausnotruf zu bekommen.
Für die Bewilligung des Kostenübernahmeantrags müssen folgende gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt ein Pflegegrad von mindestens 1 vor.
- Die Person lebt alleine oder ist über längere Zeiträume unbeaufsichtigt bzw. mit einer Person die im Notfall keine Hilfe leisten kann.
- Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass im Notfall keine rechtzeitige Hilfe kontaktiert werden kann.
- Der Hausnotruf trägt zur Sicherung der häuslichen Pflege bei.
Wird der Antrag bewilligt, übernimmt die Pflegekasse einmalige Anschlusskosten, monatliche Grundgebühren bis 25,50€ und Kosten für technische Wartungen.
Pflegekassen im Überblick
Im Folgenden stellen wir die gängigsten Kassen vor, die täglich Anträge für Hausnotrufsysteme bewilligen. Da jede Pflegekasse an die gesetzlichen Vorgaben des SGB XI gebunden ist, gelten überall ähnliche Bedingungen, die Abläufe unterscheiden sich aber leicht.
AOK Gesundheitskasse
Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) besteht aus elf regionalen Kassen, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Insgesamt haben die AOK-Kassen zusammen rund 21 Millionen Versicherte (Stand 2023). Dies macht die AOK-Gemeinschaft zum größten Verbund unter den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.
Die Pflegekasse der AOK übernehmen die Kosten für Hausnotrufsysteme im Rahmen der Vergütungspauschale in Höhe von monatlich 25,50€ unter den oben genannten Bedingungen. Die 25,50€ pro Monat rechnen die Hausnotrufanbieter direkt mit der AOK ab, sodass die Versicherten sich nicht um die Zahlung kümmern müssen.
Antrag auf Kostenübernahme kann online gestellt werden
Techniker Krankenkase (TK)
Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit Hauptsitz in Hamburg. Sie bietet medizinische Versorgung und Gesundheitsleistungen für ihre über zehn Millionen Versicherte.
Die Pflegekasse der Techniker übernimmt die Kosten für Hausnotrufsysteme im Rahmen der Vergütungspauschale in Höhe von monatlich 25,50€ unter einigen Kriterien. Die 25,50€ pro Monat rechnen die Hausnotrufanbieter direkt mit der Techniker (TK) ab, so dass die Versicherten sich nicht um die Zahlung kümmern müssen.
Antrag auf Kostenübernahme kann online gestellt werden
Barmer
Die Barmer ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit Hauptsitz in Wuppertal. Sie bietet medizinische Versorgung und Gesundheitsleistungen für ihre über acht Millionen Versicherte.
Die Pflegekasse der Barmer übernimmt die Kosten für Hausnotrufsysteme im Rahmen der Vergütungspauschale in Höhe von monatlich 25,50€ unter einigen Kriterien. Die 25,50€ pro Monat rechnen die Hausnotrufanbieter direkt mit der Barmer ab, so dass die Versicherten sich nicht um die Zahlung kümmern müssen.
Antrag auf Kostenübernahme kann per Mail gestellt werden
IKK Classic
Die IKK classic ist eine der größten gesetzlichen Innungskrankenkassen in Deutschland mit Hauptsitz in Dresden. Sie bietet medizinische Versorgung und Gesundheitsleistungen für ihre über drei Millionen Versicherte.
Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Kosten für Hausnotrufsysteme im Rahmen der Vergütungspauschale in Höhe von monatlich 25,50€ unter einigen Kriterien. Die 25,50€ pro Monat rechnen die Hausnotrufanbieter direkt mit der IKK classic ab, so dass die Versicherten sich nicht um die Zahlung kümmern müssen.
Antrag auf Kostenübernahme kann je nach Region online oder per Mail gestellt werden
DAK Gesundheit
Die DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit Hauptsitz in Hamburg. Sie bietet medizinische Versorgung und Gesundheitsleistungen für ihre über sechs Millionen Versicherte.
Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für Hausnotrufsysteme im Rahmen der Vergütungspauschale in Höhe von monatlich 25,50€ unter einigen Kriterien. Die 25,50€ pro Monat rechnen die Anbieter direkt mit der DAK ab, so dass die Versicherten sich nicht um die Zahlungen kümmern müssen
Antrag auf Kostenübernahme kann online gestellt werden
Knappschaft
Die Knappschaft ist eine der traditionsreichsten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und Teil des Verbunds der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Mit einem bundesweiten Versorgungsnetz bietet sie umfassende medizinische Betreuung und vielfältige Gesundheitsleistungen für ihre rund 1,5 Millionen Versicherten.
Die Pflegekasse der Knappschaft übernimmt die Kosten für Hausnotrufsysteme im Rahmen der Vergütungspauschale in Höhe von monatlich 25,50€ unter einigen Kriterien. Die 25,50€ pro Monat rechnen die Hausnotrufanbieter direkt mit der IKK classic ab, so dass die Versicherten sich nicht um die Zahlung kümmern müssen.
Antrag auf Kostenübernahme kann online gestellt werden
Betriebskranken-kassen (BKK)
Die Betriebskrankenkassen (BKK) sind ein Zusammenschluss gesetzlicher Krankenkassen mit regionalem oder bundesweitem Schwerpunkt. Alle BKKs arbeiten eng mit Hausnotrufanbietern zusammen.
Antrag auf Kostenübernahme kann je nach BKK online, per Mail, Fax oder postalisch gestellt werden
Wie läuft der Antrag ab?
- 1. Auswahl eines zertifizierten Hausnotrufanbieters
- 2. Stellung des Kostenübernahmeantrags bei der Pflegekasse (in der Regel übernimmt das der Hausnotruf Anbieter für Sie)
- 3. Die Pflegekasse prüft Ihren Anspruch
- 4. Nach Bewilligung erhalten Sie Ihr Hausnotrufgerät
- 5. Die monatlichen Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet
Fazit
Egal ob AOK, Barmer, TK, DAK, IKK, BKK oder Knappschaft:
Alle Pflegekassen übernehmen die Kosten für ein Hausnotrufsystem, wenn es zur Sicherung der häuslichen Pflege notwendig ist und die festgelegten Kriterien erfüllt sind. SHS-Hausnotruf unterstützt Sie dabei von A bis Z – von der Antragstellung bis zur Installation