Warum kommt die Pflegereform 2027?
Das Bundesgesundheitsministerium gibt an, dass ohne Gegenmaßnahmen 2027 rund 7,6 Milliarden Euro Defizit entstehen würden. 2028 sogar weit über 15 Millionen Euro. Abstrakte Zahlen, die allerdings groß genug sind, um nachzuvollziehen, dass das für viele Einzelne negative Konsequenzen haben könnte.
Doch wie kam es dazu? Kurz gesagt ist die Anzahl der pflegebedürftigen immens gestiegen, mehr sogar, als prognostiziert wurde. Die aktuelle Weltwirtschaftslage und die Inflation schlagen ihre Wellen. Löhne mussten angepasst werden; die Pflegekosten für die ambulante, als auch stationäre Pflege steigen. Der demografische Wandel wirkt sich auch in der Finanzierung der Pflege aus: weniger Beitragszahler – mehr Leistungsempfänger. Wo 1998 noch auf einen Leistungsempfänger 29 Beitragszahlende kamen, so waren es 2025 nur noch 10.
Hauptziele der Pflegereform 2027
Am 30.09.2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und die Versorgung langfristig zu sichern, ohne den allgemeinen Beitragssatz zu erhöhen.
Gleichzeitig sollen Prävention und Beratung gestärkt, pflegende Angehörige im Akutfall besser unterstützt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Auch Innovationen und neue Versorgungsmodelle sollen dadurch leichter umgesetzt werden können.
Was ist bereits beschlossen – und was noch geplant?
Folgende Informationen liegen aus dem Entwurf vor. Zu betonen ist, dass keiner der Änderungen bislang beschlossen wurde.
Geplant sind unter anderem neue Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige, eine bessere Übersicht über bestehende Leistungen sowie Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung.
Weitere größere Reformschritte stehen noch aus. Eine Pflegestrukturkommission erarbeitet dazu zusätzliche Vorschläge, die Anfang 2027 vorliegen sollen.
Pflegegeld und Neuordnung der Leistungen
Ein Kernpunkt der Pflegereform die Umschichtung der Ausgaben – konkret bedeutet dies, dass Leistungen, wie z.B. Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Teile der Kurzzeitpflege, für die zuvor einzelne Anträge notwendig waren, neu gebündelt und anders finanziert werden.
Das bisherige Pflegegeld soll in das neue Entlastungsbudget überführt werden. Die Beträge des neuen Entlastungsbudgets sollen laut Entwurf höher sein als das bisherige Pflegegeld.
Das Ziel dabei: weniger Anträge – weniger Bürokratie. Mehr Übersicht – dadurch mehr Transparenz für Pflegebedürftige und Angehörige. Da die bisherige einzelne Abrechnung der Pflegehilfsmittel wegfallen soll, rechnet der Gesetzgeber allein bei privaten Versicherungsunternehmen mit rund 1,14 Millionen Euro weniger Verwaltungsaufwand pro Jahr.
Diese drei Budgets sind geplant
Ambulantes Sachleistungsbudget
Hier sollen vor allem die bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen aufgehen. Zusätzlich fließen Teile der bisherigen Ausgaben für Verhinderungspflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in die Finanzierung des neuen Budgets ein. Das Sachleistungsbudget kann weiterhin für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste genutzt werden.
Entlastungsbudget
Das bisherige Pflegegeld soll in das neue Entlastungsbudget überführt werden. Auch hier fließen Teile der bisherigen Ausgaben für Verhinderungspflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ein. Aus dem Budget sollen beispielsweise Ersatzpflege oder Verbrauchspflegehilfsmittel finanziert werden können.
Sozialraumbudget
Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll bei Pflegegrad 2 bis 5 in das neue Sozialraumbudget übergehen. Dieses ist gezielt für Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen und soll auf bis zu 175 Euro monatlich steigen. Zusätzlich soll es ein Überbrückungsbudget für akute Situationen geben, beispielsweise wenn eine pflegende Angehörige plötzlich ausfällt.
Was passiert mit dem heutigen Entlastungsbetrag?
Menschen mit Pflegegrad 1 sollen künftig keinen Entlastungsbetrag erhalten, da der Fokus auf Präventionsangebote, sowie eine intensivierte Form der Begleitung und Unterstützung geleistet werden.
Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre sollen sogar bis zu 300 Euro monatlich möglich sein. Dieses Geld darf allerdings gezielter nur für bestimmte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
- Beispiele:
• Betreuung
• Begleitung im Alltag
• Unterstützung im Haushalt
• Entlastung pflegender Angehöriger
• anerkannte Nachbarschaftshilfe
Das heutige Pflegegeld bei häuslich versorgten Pflegebedürftigen soll nun durch das Entlastungsbudget ersetzt werden.
Was ändert sich bei der Einstufung des Pflegegrades?
Ab 2027 sollen die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben werden. Für Neuanträge wären damit künftig mehr Punkte notwendig, um den jeweiligen Pflegegrad zu erreichen.
Bereits eingestufte Pflegebedürftige sollen durch einen Besitzstandsschutz abgesichert werden. Der bestehende Pflegegrad soll also nicht allein wegen der neuen Grenzen verloren gehen.
Was gilt für neu Eingestufte?
Wer künftig neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, soll in den ersten drei Monaten zunächst nur die Hälfte des neuen Entlastungsbudgets erhalten. Danach soll der volle Betrag zur Verfügung stehen.
Wo sich wenig ändert: Wohnraumanpassung
Das aktuelle Budget für Wohnraumanpassung soll bestehen bleiben. Pflegebedürftige von Pflegegrad 1-5 haben weiterhin die Möglichkeit pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro zu beanspruchen. Müssen Anpassungen im Badezimmer stattfinden oder beispielsweise ein Treppenlift eingebaut werden, so gilt dieser Anspruch.
Wie sind Hausnotrufe zu verordnen?
Auch beim Hausnotruf 2027 lohnt sich ein genauer Blick. Hausnotrufsysteme zählen zu den technischen Pflegehilfsmitteln und werden nicht über den Zuschuss zur Wohnraumanpassung finanziert. Nach aktuellem Stand soll der Hausnotruf weiterhin als eigenständige Leistung bestehen bleiben.
Für Pflegebedürftige bedeutet das: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auch künftig eine Kostenübernahme für den Hausnotruf bei der Pflegekasse beantragen.
42-Euro-Paushale soll entfallen
Der bisherige eigenständige Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel soll im Zuge der Pflegereform entfallen. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die entsprechenden Mittel sollen künftig in das neue Entlastungsbudget überführt werden.
Was ändert sich für pflegende Angehörige?
Bereits in den vergangenen Jahren wurden pflegende Angehörige stärker entlastet. Dazu gehören der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Abschaffung der sechsmonatigen Vorpflegezeit sowie ein erweiterter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.
Durch die Pflegereform soll eine noch stärkere Entlastung von pflegenden Angehörigen stattfinden. Weniger bürokratischer und verwaltungstechnischer Aufwand durch die Bündelung von Leistungen bilden einen Aspekt. Ein weiterer Aspekt bildet die Unterstützung durch die sogenannte Pflegebegleitung.
Diese fungiert als fester Ansprechpartner für die Familien und soll die Organisation der Pflege unterstützen und passende Hilfsangebote aufzeigen. Besonders zu Beginn einer Pflegesituation kann dies einer Überlastung der pflegenden Angehörigen entgegenwirken.
Der Pflege-Cockpit
Zusätzlich soll das neue „Pflege-Cockpit“ Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen mehr Übersicht bieten. Wichtige Informationen zu Leistungen und Ansprüchen sollen dort gebündelt abrufbar sein – ohne langes Suchen und unnötigen Verwaltungsaufwand.
Check-up 60+:
Mit der Pflegereform soll das Thema Prävention deutlicher unterstützt werden. Ein konkreter Vorschlag ist der Ausbau der Finanzierung der medizinischen Leistung zur Früherkennung altersbedingter Risiken und Erkrankungen ab 60.
Auch Krankenkassen, Pflegeberatungen und Pflegeeinrichtungen sollen stärker präventions- und rehabilitationsorientiert arbeiten. Der Grundgedanke dahinter: Nicht erst handeln, wenn Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist, sondern früher ansetzen.
Werden die Beiträge zur Pflegeversicherung 2027 höher?
Der allgemeine Beitragssatz von 3,6% zur sozialen Pflegeversicherung soll auch mit der Reform pauschal bestehen bleiben.
Von einer Erhöhung sind dennoch drei Personengruppen betroffen. Kinderlose sollen mit der Reform ab Januar 2027 einen höheren Zuschlag zahlen – Stichwort: demographischer Wandel. Die Prozentpunkte steigen von 0,6% auf 0,9%. Der Gesamtbeitrag steigt damit auf 4,5%.
Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 steigen. Konkret bedeutet das Arbeitnehmer mit hohem Einkommen auch höhere Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Des Weiteren ist im Entwurf geplant, dass auch Mini-Jobber künftig einen Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen.
Pflegeheim: was passiert mit den Eigenanteilen?
Eine grundlegende Senkung der Eigenanteile im Pflegeheim ist mit der aktuellen Reform zunächst nicht vorgesehen. Pflegebedürftige müssen weiterhin einen Teil der Kosten selbst tragen.
Entlastung soll unter anderem dadurch entstehen, dass die Länder stärker an den Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen beteiligt werden. Weitere Änderungen zur Finanzierung der stationären Pflege sollen im Laufe des Jahres 2027 folgen.
Fazit:
Grundlegend gilt ach abschließend zu betonen, dass die Pflegereform 2027 zurzeit einen Entwurf darstellt. Sie gibt uns lediglich einen Einblick in Aspekte die stärker beleuchtet und ausgebaut werden sollen und welche konkreten Vorschläge vorliegen.
Besonders steht die Pflegereform 2027 für den Abbau von bürokratischem Aufwand durch weniger Anträge, der daraus resultierenden Umschichtung von Budgets und Veränderung in der Finanzierung von Pflegeleistungen und der Entlastung der Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen.
Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll nach aktuellem Stand zunächst nicht allein aufgrund neuer Begutachtungsregeln tätig werden müssen. Ein Besitzstandsschutz ist vorgesehen.
Verändert sich die persönliche Pflegesituation, kann es dennoch sinnvoll sein, zusätzliche Pflegeleistungen oder eine mögliche Höherstufung prüfen zu lassen. Unterstützung soll dabei künftig unter anderem die neue Pflegebegleitung bieten.