Bei Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor. Betroffene benötigen im Alltag meist regelmäßig und in mehreren Lebensbereichen Unterstützung.
Entsprechend umfangreich sind die Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören unter anderem 599 € Pflegegeld pro Monat, bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen, der monatliche Entlastungsbetrag sowie Leistungen für Tagespflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
Doch wann bekommt man Pflegegrad 3? Welche Leistungen stehen Betroffenen 2026 genau zu? Wie viel Geld gibt es und übernimmt die Pflegekasse auch einen Hausnotruf?
In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Pflegegrad-3-Leistungen 2026 im Überblick.
Pflegegrad 3: Das Wichtigste auf einen Blick
Menschen mit Pflegegrad 3 können 2026 unter anderem folgende Leistungen erhalten:
- 599€ Pflegegeld pro Monat
- bis zu 1.497€ Pflegesachleistungen pro Monat
- den monatlichen Entlastungsbetrag von 131€
- bis zu 1.357€ pro Monat für Tages- und Nachtpflege
- bis zu 3.539€ gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- bis zu 42€ monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- bis zu 4.180€ pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme
- die Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln
- unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenfreier Hausnotruf für Zuhause
- kostenfreie Pflegeberatung & Pflegekurse für Angehörige
- Zuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen
- bis zu 70€ pro Monat für digitale Pflegeanwendungen
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Im Alltag bedeutet das häufig, dass Betroffene bei mehreren Tätigkeiten regelmäßig Unterstützung benötigen.
Das kann beispielsweise Folgendes betreffen:
- Körperpflege
- Duschen oder Baden
- An- und Ausziehen
- Aufstehen und Hinsetzen
- Fortbewegung innerhalb der Wohnung und Treppensteigen
- Toilettengängen
- Zubereitung und Aufnahme von Mahlzeiten
- Medikamenteneinnahme und Arztbesuchen
- Orientierung und Gedächtnis
- Gestaltung des Alltags
Wie bei allen Pflegegraden ist nicht allein eine bestimmte Erkrankung entscheidend. Eine Diagnose wie Demenz, Parkinson, Arthrose oder ein Schlaganfall führt also nicht automatisch zu Pflegegrad 3.
Entscheidend ist, wie stark die Erkrankung die Selbstständigkeit der betroffenen Person tatsächlich beeinträchtigt.
Wann bekommt man Pflegegrad 3?
Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Diese ist bei der Krankenkasse des Antragstellers angesiedelt. Der Antrag kann formlos per Mail oder telefonisch erfolgen.
Anschließend findet eine Pflegebegutachtung statt. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt diese in der Regel durch den Medizinischen Dienst (MD). Privat Versicherte werden üblicherweise durch Medicproof begutachtet.
Bewertet werden dabei sechs Lebensbereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?
Für Pflegegrad 3 müssen bei der Pflegebegutachtung mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte erreicht werden.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?
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Leistung
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Anspruch bei Pflegegrad 3
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|---|---|
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Pflegegeld
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599€ mtl.
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Pflegesachleistungen
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bis zu 1.497€ mtl.
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Entlastungsbetrag
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bis zu 131€ mtl.
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Tages-und Nachtpflege
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bis zu 1.357€ mtl.
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Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
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3.539€ gemeinsamer Jahresbetrag
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
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42€ mtl.
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
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bis 4180€ je Maßnahme
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Technische Pflegehilfsmittel
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Ja, je nach Notwendigkeit bezuschussbar
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Hausnotruf
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unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei nutzbar
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Pflegeberatung
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kostenfrei
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Pflegekurse für Angehörige
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kostenfrei
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Digitale Pflegeanwendungen
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bis zu 70€ mtl.
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Wohngruppenzuschlag
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bis zu 450€ mtl.
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Vollstationäre Pflege
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bis zu 1.319€ mtl.
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Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € monatlich
Wer mit Pflegegrad 3 zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt wird, kann Pflegegeld erhalten. 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 599 € pro Monat. Auf ein Jahr gerechnet entspricht das 7.188 € Pflegegeld.
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3: bis zu 1.497 €
Wird die Pflege ganz oder teilweise durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst übernommen, können Pflegesachleistungen genutzt werden. Bei Pflegegrad 3 stehen hierfür 2026 bis zu 1.497 € pro Monat zur Verfügung, die zweckgebunden sind.
Das heißt, die 1.497 € werden nicht einfach an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Der Pflegedienst kann beispielsweise unterstützen bei:
- Körperpflege
- Duschen & Baden
- An- & Ausziehen
- Mobilität
- Betreuung
- Haushaltsführung
- Unterstützung im Alltag
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist besser?
Ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen besser sind, hängt von der individuellen Pflegesituation ab: Wird die Pflege vollständig durch Angehörige übernommen, ist das Pflegegeld eine sinnvolle finanzielle Entlastung. Wird professionelle Unterstützung benötigt, können Pflegesachleistungen genutzt werden.
Man muss sich jedoch nicht zwingend für eine Variante entscheiden. Es besteht die Möglichkeit beides anteilig miteinander zu kombinieren.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3
Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung nennt sich Kombinationsleistung. In diesem Fall kann von beiden Leistungen der Betrag anteilig verwendet werden. Das ermöglicht eine flexible Kombination aus professioneller Pflege und Unterstützung durch Angehörige.
Ein Beispiel:
Eine Person mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst nutzt davon beispielsweise nur 50 %. Dann können zusätzlich noch 50 % des Pflegegeldes an die Pflegebedürftige Person ausgezahlt werden.
131 € Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3
Jeder Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad erhält bei häuslicher Pflege Anspruch auf bis zu 131 € monatlich in Form des Entlastungsbetrags. Das entspricht bis zu 1.572 € pro Jahr.
Der Entlastungsbetrag wird allerdings nicht wie Pflegegeld einfach zur freien Verfügung auf das Konto überwiesen. Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsleistungen verwendet werden.
Dazu gehören beispielweise:
- Unterstützung im Haushalt
- Anerkannte Betreuungsangebote
- Alltagsbegleitungen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
Bei Pflegegrad 3 darf der Entlastungsbetrag grundsätzlich nicht für körperbezogene Selbstversorgung durch einen Pflegedienst eingesetzt werden, dafür ist das Budget für Pflegesachleistungen vorgesehen.
Nicht genutzte Beträge können grundsätzlich in die folgenden Monate übertragen werden. Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden (Ende Juni des nächsten Jahres) .
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539€, der Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zusteht. Dieser Betrag kann flexibel zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden, wenn die private Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist, bspw. durch Krankheit, Urlaub, wichtige Termine oder aus sonstigen Gründen.
In diesem Fall kann vorübergehend eine Ersatzpflege organisiert und über das gemeinsame Jahresbudget finanziert werden. Reichen Sie dafür vorab oder rückwirkend einen Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse ein. Der Antrag auf Kostenerstattung muss spätestens zum Ende des Kalenderjahrs eingereicht werden, das auf die Verhinderungspflege folgt.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person statt der häuslichen Pflege für einen begrenzten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung stationär versorgt wird. Das kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustands oder zur Entlastung Angehöriger erforderlich werden.
Kurzzeitpflege muss im Voraus bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden und kann maximal 8 Wochen pro Jahr genutzt werden.
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2
Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege und wird bei Pflegegrad 3 mit bis zu 1.357 € monatlich von der Pflegekasse bezuschusst. Bei der Tagespflege verbringen Pflegebedürftige beispielsweise einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung und kehren anschließend nach Hause zurück. Das kann besonders sinnvoll sein, wenn Angehörige arbeiten oder tagsüber Entlastung benötigen.
Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können grundsätzlich zusätzlich zu Pflegegeld beziehungsweise Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne diese zu kürzen.
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Wird eine Person mit Pflegegrad 3 im häuslichen Umfeld ganz oder teilweise von Privatpersonen gepflegt, können monatlich zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel im Wert von bis zu 42€ von der Pflegekasse übernommen werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Einmalhandschuhe
- Handdesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Mundschutz
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalwaschlappen
Technische Pflegehilfsmittel
Auch technische Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen, können von der Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bezuschusst werden. Je nach individueller Situation können dazu beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme gehören.
Ob ein Anspruch besteht, wird im Einzelfall von der Pflegekasse geprüft.
Hausnotruf bei Pflegegrad 3: Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Bei vorhandenem anerkannten Pflegegrad, können die Kosten für einen Hausnotruf von der Pflegekasse ganz oder teilweise übernommen werden. Hausnotrufsysteme gehören zum Pflegehilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Ein Hausnotruf ist insbesondere sinnvoll, wenn eine pflegebedürftige Person:
- überwiegend alleine lebt
- über längere Zeiträume alleine ist
- durch Vorerkrankungen jederzeit eine Notsituation eintreten kann
- im Notfall voraussichtlich nicht selbstständig telefonisch Hilfe gerufen werden kann
Ein Pflegegrad allein führt allerdings nicht automatisch zur Bewilligung eines Hausnotrufs. Entscheidend ist die individuelle Situation.
Wie funktioniert ein Hausnotruf?
Bei einem klassischen Hausnotruf für Zuhause trägt die Person einen kleinen Funksender als Halskette oder Armband. Kommt es zu einem Sturz oder einer anderen Notsituation, kann der Nutzer per Knopfdruck auf den Sender eine Verbindung zu einer 24/7 Notrufzentrale herstellen, die alle Informationen zum Nutzer, Vorerkrankungen und Kontaktpersonen kennt und die benötigte Hilfe umgehend einleitet.
Damit kann ein Hausnotruf gerade bei alleinlebenden Menschen dazu beitragen, länger sicher und selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben.
Hausnotruf bei SHS
SHS Hausnotruf ist GKV zertifizierter Erbringer von Hausnotrufleistungen. Das bedeutet, wie bieten zertifizierte Hausnotruflösungen an, die von der Pflegekasse bei Vorhandensein eines Pflegegrads komplett oder anteilig bezuschusst werden können.
Von Beratung, über Auswahl, Kostenübernahme bei der Pflegekasse und Inbetriebnahme des Geräts begleiten wie Sie persönlich und individuell zu mehr Sicherheit im Alltag.
Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € Zuschuss
Menschen mit Pflegegrad 3 können einen Zuschuss zur Anpassung ihrer Wohnung erhalten. Die Pflegekasse kann für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme übernehmen. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, kann sich der mögliche Gesamtzuschuss erhöhen.
Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass durch die Maßnahme beispielsweise die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder erhalten wird.
Typische Maßnahmen können sein:
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- Haltegriffe im Badezimmer
- Verbreiterung von Türen
- Ebnen von Türschwellen
- Einbau von Rampen
- Treppenlift oder vergleichbare Treppenlösungen
Welche Leistungen bekommen pflegende Angehörige?
Auch für pflegende Angehörige ist Pflegegrad 3 relevant. Wer eine Person mit Pflegegrad 3 für mindestens 10 Stunden pro Woche an zwei oder mehr verschiedenen Tagen nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegt, kann Beiträge zur Rentenversicherung erhalten.
Zusätzlich haben pflegende Angehörige Anspruch auf kostenfreie Pflegekurse und Pflegeberatungen und können arbeitsrechtliche Entlastungsmöglichkeiten wie Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 3 und Pflegeheim
Ist eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich, können auch Menschen mit Pflegegrad 2 vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung zahlt 2026 bei Pflegegrad 2 einen pauschalen Leistungsbetrag von 1.319 € monatlich für die pflegebedingten Aufwendungen.
Damit sind jedoch nicht sämtliche Heimkosten gedeckt. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und der verbleibende pflegebedingte Eigenanteil können weiterhin selbst getragen werden müssen.
Pflegegrad 3 beantragen – wie funktioniert das?
Wer noch keinen Pflegegrad besitzt, muss zunächst einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen.
Der Ablauf sieht vereinfacht so aus:
1. Antrag stellen
Der Pflegegrad wird durch ein formloses Schreiben direkt bei ihrer Pflegekasse beantragt. Je früher, desto besser, da Leistungen nur rückwirkend ab Antragstellungs-Datum gewährt werden.
2. Pflegebegutachtung
Die Kasse beauftragt im Anschluss eine Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten durch Medicproof. Dabei wird geprüft, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist und welcher Pflegegrad vorliegt.
3. Pflegebescheid
Auf Basis der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über Ihren Pflegegrad. Wer mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte erreicht, wird in Pflegegrad 3 eingestuft.
4. Leistungen beantragen & nutzen
Nach Anerkennung des Pflegegrads können Sie die oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen. Nicht jede Leistung beginnt automatisch, sondern muss separat beantragt werden. Bspw. ein Hausnotruf oder andere Pflegehilfsmittel
Wann sollte Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 erhöht werden?
Ändert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person dauerhaft und führt zu einer abgenommenen Selbstständigkeit und höherem Pflegeaufwand, kann eine Höherstufung des Pflegegrads beantragt werden. Bemerkbar macht sich dies meist durch einen deutlich gestiegenen Hilfebedarf bei der Körperpflege, zunehmende Mobilitätsprobleme, häufigere Unterstützung während des Tages, fortschreitende Demenz, mehr Orientierungsprobleme, zunehmende nächtliche Hilfe und allgemein einen steigenden Aufwand für Angehörige.
Für Pflegegrad 3 müssen bei einer erneuten Begutachtung mindestens 47,5 Punkte erreicht werden.
Was tun, wenn Pflegegrad 3 abgelehnt wurde?
Wird der Antrag vollständig abgelehnt, liegt die festgestellte Gesamtpunktzahl in der Regel unterhalb der Schwelle für Pflegegrad 3. Betroffene sollten dann das Pflegegutachten genau prüfen. Wurden alle Einschränkungen beachtet? Wurde der Unterstützungsbedarf realistisch dargestellt? Fehlen Erkrankungen oder Nachweise? Wurden kognitive oder psychische Einschränkungen erfasst? Gibt es Formfehler?
Gegen einen Bescheid der Pflegekasse kann grundsätzlich immer innerhalb eines Monats nach Erhalt begründeter Widerspruch eingelegt werden.
Lohnt sich Pflegegrad 3 finanziell?
Pflegegrad 3 eröffnet Zugang zu zahlreichen größeren Pflegeleistungen. Eine einfache Addition aller möglichen Leistungen wäre allerdings irreführend, weil nicht sämtliche Leistungen gleichzeitig vollständig ausgezahlt oder beliebig miteinander kombiniert werden können. Allein das Pflegegeld beträgt jedoch: 599 € × 12 Monate = 7.188 € jährlich. Wer stattdessen einen Pflegedienst nutzt, kann Pflegesachleistungen beanspruchen von bis zu: 1.497 € × 12 Monate = 17.964 € jährlich.
Hinzu können je nach individueller Situation beispielsweise folgende weitere Leistungen kommen:
- 1.572 € jährlicher Entlastungsbetrag
- bis zu 504€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- bis zu 3.539€ gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Wohnraumanpassungen
- technische Pflegehilfsmittel
Fazit
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Dementsprechend stehen Betroffenen und ihren Angehörigen umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, um den anspruchsvollen Pflegealltag so gut es geht zu meistern.
Da immer mehr hinzu kommt und verschiedene Leistungen kombiniert werden können, lohnt es sich, die individuelle Pflegesituation genau zu betrachten und vorhandene Ansprüche gezielt zu nutzen. Am besten lässt sich dies im Rahmen einer kostenfreien Pflegeberatung klären und von Experten auf die individuelle Situation anpassen.
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Häufige Fragen
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 2026 599 € monatlich. Das entspricht 7.188 € pro Jahr, wenn das Pflegegeld über zwölf Monate vollständig bezogen wird.
Für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst stehen bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 € monatlich zur Verfügung.
Ja. Beide Leistungen können als sogenannte Kombinationsleistung genutzt werden. Wird nur ein Teil der Pflegesachleistungen ausgeschöpft, kann anteilig Pflegegeld gezahlt werden.
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich beziehungsweise bis zu 1.572 € jährlich.
Ja. Unter den jeweiligen Voraussetzungen können technische Pflegehilfsmittel sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beansprucht werden. Für Verbrauchsprodukte stehen bis zu 42 € monatlich zur Verfügung.
Grundsätzlich ja, sofern die Voraussetzungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erfüllt sind. Die Pflegekasse übernimmt dafür 2026 bis zu 42 € monatlich.
Ein Hausnotruf kann auch bei Pflegegrad 3 als Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse übernommen werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegegrad 3 allein führt nicht automatisch zu einer Kostenübernahme. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung & Überprüfung.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht gemeinsam ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gelten besondere Berechnungsregeln.
Pflegegrad 3 wird bei einem gewichteten Gesamtwert von mindestens 47,5 bis unter 70 Punkten vergeben.
Grundsätzlich ja. Ein Pflegegrad schreibt nicht vor, wie oder wo jemand wohnen muss. Ob ein selbstständiges Wohnen möglich und sicher ist, hängt von der individuellen Situation ab. Unterstützungsangebote, ein Pflegedienst, Angehörige oder ein Hausnotruf können dabei helfen.
Wenn sich die gesundheitliche Situation beziehungsweise die Selbstständigkeit dauerhaft verschlechtert, kann bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragt werden. Anschließend erfolgt in der Regel eine erneute Begutachtung.