Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade und betrifft Menschen, deren Selbstständigkeit im Alltag nur gering beeinträchtigt ist. Auch wenn Betroffene häufig noch viele Tätigkeiten selbst erledigen können, stehen ihnen bereits verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt sein müssen, welche finanziellen Ansprüche bestehen und welche Unterstützungsangebote Sie nutzen können.
Pflegegrad 1: Das Wichtigste auf einen Blick
Bei Pflegegrad 1 besteht eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Die wichtigsten Leistungen, die Ihnen mit Pflegegrad 1 zustehen, sind in 2026:
- der monatliche Entlastungsbetrag von 131€
- bis zu 42€ monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- bis zu 4.180€ pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme
- die Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln
- unter bestimmten Voraussetzungen ein Hausnotruf für Zuhause
- eine kostenfreie Pflegeberatung
- Pflegekurse für Angehörige
- 70€ pro Monat für digitale Pflegeanwendungen
- Zuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es ab Pflegegrad 1 noch nicht.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 existiert, um Menschen bereits bei vergleichsweise geringen Einschränkungen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen.
Viele Menschen mit Pflegegrad 1 können ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen, benötigen aber bei einzelnen Tätigkeiten Unterstützung oder Hilfsmittel. Auch beginnende kognitive oder psychische Einschränkungen können berücksichtigt werden.
Entscheidend ist jedoch nicht eine bestimmte Erkrankung, sondern wie stark die Selbstständigkeit der betroffenen Person tatsächlich eingeschränkt ist.
Wann bekommt man Pflegegrad 1?
Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Diese ist bei der Krankenkasse des Antragstellers angesiedelt. Der Antrag kann formlos per Mail oder telefonisch erfolgen.
Anschließend erfolgt eine Pflegebegutachtung, die durch die Kasse beauftragt wird. Bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten durch Medicproof. Dabei wird untersucht, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann.
Berücksichtigt werden dabei die folgenden 6 Lebensbereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
Für Pflegegrad 1 müssen mindestens 12,5 und weniger als 27 Punkte erreicht werden. Bei der Berechnung wird jeder bewertete Lebensbereich anders gewichtet.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1 im Jahr 2026?
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Leistung
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Anspruch bei Pflegegrad 1
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Pflegegeld
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Nein
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Pflegesachleistungen
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Nein
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Entlastungsbetrag
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bis zu 131€ mtl.
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
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42€ mtl.
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
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bis 4180€ je Maßnahme
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Technische Pflegehilfsmittel
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Ja, je nach Notwendigkeit bezuschussbar
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Hausnotruf
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unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei nutzbar
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Pflegeberatung
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kostenfrei
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Pflegekurse für Angehörige
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kostenfrei
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Digitale Pflegeanwendungen
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bis zu 70€ mtl.
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Wohngruppenzuschlag
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bis zu 224€ mtl.
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Vollstationäre Pflege
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bis zu 131€ mtl.
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131 € Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Eine der wichtigsten Pflegegrad-1-Leistungen ist der Entlastungsbetrag. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben 2026 Anspruch auf bis zu 131 € monatlich. Das entspricht bis zu 1.572 € pro Jahr.
Der Entlastungsbetrag wird allerdings nicht wie Pflegegeld einfach zur freien Verfügung auf das Konto überwiesen. Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsleistungen verwendet werden.
Dazu gehören beispielweise:
- Unterstützung im Haushalt
- Anerkannte Betreuungsangebote
- Alltagsbegleitungen
- Bestimmte körperbezogene Leistungen ambulanter Pflegedienste
- Tages- und Nachtpflege
Nicht genutzte Beträge können grundsätzlich in die folgenden Monate übertragen werden. Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden (Ende Juni des nächsten Jahres) .
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1
Schon ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel haben. Dabei wird grundsätzlich zwischen zum Verbrauch bestimmten und technischen Pflegehilfsmitteln unterschieden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Wird eine Person mit Pflegegrad 1 im häuslichen Umfeld ganz oder teilweise von Privatpersonen gepflegt, können monatlich zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel im Wert von bis zu 42€ von der Pflegekasse übernommen werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Einmalhandschuhe
- Handdesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Mundschutz
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalwaschlappen
Technische Pflegehilfsmittel
Auch technische Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen, können von der Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bezuschusst werden. Je nach individueller Situation können dazu beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme gehören.
Ob ein Anspruch besteht, wird im Einzelfall von der Pflegekasse geprüft.
Wohnraum-
Anpassungen bei Pflegegrad 1: bis zu 4.180 €
Menschen mit Pflegegrad 1 können einen Zuschuss zur Anpassung ihrer Wohnung erhalten. Die Pflegekasse kann für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme übernehmen. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, kann sich der mögliche Gesamtzuschuss erhöhen.
Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass durch die Maßnahme beispielsweise die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder erhalten wird.
Typische Maßnahmen können sein:
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- Haltegriffe im Badezimmer
- Verbreiterung von Türen
- Ebnen von Türschwellen
- Einbau von Rampen
- Treppenlift oder vergleichbare Treppenlösungen
Hausnotruf bei Pflegegrad 1: Sicherheit für Zuhause
Schon ab Pflegegrad 1 kann ein Hausnotruf von der Pflegekasse übernommen werden. Hausnotrufsysteme gehören zum Pflegehilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Ein Hausnotruf ist insbesondere sinnvoll, wenn eine pflegebedürftige Person:
- überwiegend alleine lebt
- über längere Zeiträume alleine ist
- durch Vorerkrankungen jederzeit eine Notsituation eintreten kann
- im Notfall voraussichtlich nicht selbstständig telefonisch Hilfe gerufen werden kann
Ein Pflegegrad allein führt allerdings nicht automatisch zur Bewilligung eines Hausnotrufs. Entscheidend ist die individuelle Situation.
Wie funktioniert ein Hausnotruf?
Bei einem klassischen Hausnotruf für Zuhause trägt die Person einen kleinen Funksender als Halskette oder Armband. Kommt es zu einem Sturz oder einer anderen Notsituation, kann der Nutzer per Knopfdruck auf den Sender eine Verbindung zu einer 24/7 Notrufzentrale herstellen, die alle Informationen zum Nutzer, Vorerkrankungen und Kontaktpersonen kennt und die benötigte Hilfe umgehend einleitet.
Damit kann ein Hausnotruf gerade bei alleinlebenden Menschen dazu beitragen, länger sicher und selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben.
Hausnotruf bei SHS
SHS Hausnotruf ist GKV zertifizierter Erbringer von Hausnotrufleistungen. Das bedeutet, wie bieten zertifizierte Hausnotruflösungen an, die von der Pflegekasse bei Vorhandensein eines Pflegegrads komplett oder anteilig bezuschusst werden können.
Von Beratung, über Auswahl, Kostenübernahme bei der Pflegekasse und Inbetriebnahme des Geräts begleiten wie Sie persönlich und individuell zu mehr Sicherheit im Alltag.
Pflegegrad 1 beantragen – wie funktioniert das?
Wer noch keinen Pflegegrad besitzt, muss zunächst einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen.
Der Ablauf sieht vereinfacht so aus:
1. Antrag stellen
Der Pflegegrad wird durch ein formloses Schreiben direkt bei ihrer Pflegekasse beantragt. Je früher, desto besser, da Leistungen nur rückwirkend ab Antragstellungs-Datum gewährt werden.
2. Pflegebegutachtung
Die Kasse beauftragt im Anschluss eine Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten durch Medicproof. Dabei wird geprüft, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist und welcher Pflegegrad vorliegt.
3. Pflegebescheid
Auf Basis der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über Ihren Pflegegrad. Wer mehr als 12,5 und weniger als 27 Punkte erreicht, wird in Pflegegrad 1 eingestuft.
4. Leistungen beantragen & nutzen
Nach Anerkennung des Pflegegrads können Sie die oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen. Nicht jede Leistung beginnt automatisch, sondern muss separat beantragt werden. Bspw. ein Hausnotruf oder andere Pflegehilfsmittel
Für welche Menschen kann Pflegegrad 1 infrage kommen?
Pflegegrad 1 ist nicht an eine bestimmte Krankheit gebunden. Er kann beispielsweise infrage kommen bei beginnenden oder leichteren Einschränkungen der Selbstständigkeit durch:
- Arthrose
- Rücken- oder Gelenkerkrankungen
- Eingeschränkte Mobilität
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Neurologische Erkrankungen
- Beginnende Demenz
- Psychische Erkrankungen
- Folgen eines Schlaganfalls
- Altersbedingte Einschränkungen
Aber Achtung: Nicht die Diagnose bestimmt den Pflegegrad, sondern ihre Auswirkungen auf die Selbstständigkeit. Eine 80-jährige Person mit Arthrose erhält daher nicht automatisch Pflegegrad 1.
Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?
Die Antwort ist ganz klar ja. Auch wenn bei Pflegegrad 1 noch kein Pflegegeld gezahlt wird, erhalten die Betroffenen und Ihre Angehörigen Zugang zu ersten Leistungen, die sowohl finanziell als auch organisatorisch erheblich entlasten.
Allein der Entlastungsbetrag beträgt aufs Jahr gerechnet bis zu 1572€. Hinzu kommen außerdem bis zu 504€ jährlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen, technische Pflegehilfsmittel, Hausnotrufgeräte und Pflegeberatungen- & Kurse.
Pflegegrad 1 wurde abgelehnt – was kann ich tun?
Wird der Antrag vollständig abgelehnt, liegt die festgestellte Gesamtpunktzahl in der Regel unterhalb der Schwelle für Pflegegrad 1. Betroffene sollten dann das Pflegegutachten genau prüfen. Wurden alle Einschränkungen beachtet? Wurde der Unterstützungsbedarf realistisch dargestellt? Fehlen Erkrankungen oder Nachweise? Wurden kognitive oder psychische Einschränkungen erfasst? Gibt es Formfehler?
Gegen einen Bescheid der Pflegekasse kann grundsätzlich immer innerhalb eines Monats nach Erhalt begründeter Widerspruch eingelegt werden.
Fazit: Pflegegrad 1 bietet mehr Leistungen als häufig angenommen
Pflegegrad 1 bedeutet, dass bereits geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bestehen. Auch wenn noch kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen gezahlt werden, können Betroffene bereits zahlreiche Unterstützungen erhalten. Gerade der frühe Zugang zu diesen Leistungen kann helfen, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und Angehörige zu entlasten.
Wer noch keinen Pflegegrad besitzt, sollte daher nicht erst dann einen Antrag stellen, wenn eine umfassende Pflege notwendig geworden ist.
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Häufige Fragen
Bei Pflegegrad 1 wird kein reguläres Pflegegeld gezahlt. Es stehen jedoch zweckgebundene Leistungen zur Verfügung. Dazu gehört insbesondere der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich sowie unter den jeweiligen Voraussetzungen bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 1 beträgt 0 €. Pflegegeld wird grundsätzlich erst ab Pflegegrad 2 gezahlt.
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 € monatlich beziehungsweise 1.572 € pro Jahr.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl technische Pflegehilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernommen werden. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen 2026 bis zu 42 € monatlich zur Verfügung.
Grundsätzlich können auch Menschen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Pflegekasse kann hierfür 2026 bis zu 42 € monatlich übernehmen.
Auch bei Pflegegrad 1 kann ein Hausnotruf als Pflegehilfsmittel bewilligt werden. Ein Pflegegrad allein reicht allerdings nicht aus. Entscheidend sind die persönlichen Voraussetzungen und die individuelle Versorgungssituation.
Ist eine Anpassung des Badezimmers notwendig, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern beziehungsweise die Selbstständigkeit zu verbessern, kann ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen infrage kommen. Dieser beträgt 2026 bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Pflegegrad 1 beginnt grundsätzlich bei 12,5 Punkten. Der Bereich reicht von 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten.
Ja. Verschlechtert sich die Selbstständigkeit dauerhaft, kann eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragt werden. Eine erneute Begutachtung entscheidet anschließend darüber, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 oder einen höheren Pflegegrad erfüllt sind.
Nein. Pflegegrade sind nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Entscheidend sind gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.